Wassertouristen dürfen nicht beherbergt werden
Auch die Segel- und Sportbootvereine im Kreis Stade sind von den Corona-Beschränkungen betroffen
jd. Stade. Die Corona-Beschränkungen gelten auch für die Eigner von Sportbooten und Yachten. Der Landkreis hat in Hinblick auf die beginnende Wassersportsaison mitgeteilt, dass auch Nutzer von Yacht- und Sportboothäfen dem Kontaktverbot und dem touristischen Beherbergungsverbot des Landes Niedersachsen unterliegen.
Aufgrund dieses Verbotes ist es auch Betreibern von Yacht- und Sportboothäfen sowie von ähnlichen Anlegestellen für Sportboote untersagt, Bootstouristen eine Unterkunft bereitzustellen. Außerdem gelten Sportboothäfen nach der Verordnung über die Beschränkungen von sozialen Kontakten als Sportanlagen und müssen daher geschlossen bleiben. Auch das Gelände und die Steganlagen von Wassersportvereinen dürfen nicht genutzt werden.
Arbeiten an den Booten sowie das Kranen oder Slippen der Boote sind ebenso wie Zusammenkünfte in Vereinseinrichtungen verboten.
Zulässig bleiben in Sportboothäfen gewerbliche Arbeiten von Handwerks- und Dienstleistungsbetrieben, wenn die betreffenden Personen dort beruflich sind.
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