Die neuen Corona Regeln
Niedersachsen verabschiedet sich von der Inzidenz als alleinigem Maßstab

Für viele Freizeitangebote wird gelten: Nur Geimpfte,  Genesene und Getestete haben Zutritt | Foto: MSR
  • Für viele Freizeitangebote wird gelten: Nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt
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(ts/as). Mehr als 65 Prozent der Einwohnerschaft in Niedersachsen sind nach Angaben der Landesregierung mindestens einmal gegen Coronaviren geimpft, mehr als 55 Prozent sind vollständig geimpft. Das Impftempo habe aber deutlich nachgelassen. Mit einer Werbekampagne in neun Sprachen und mobilen Impfangeboten will deshalb das Land Unentschlossene und Menschen, die zu bequem oder nicht in der Lage sind, sich einen Impftermin zu organisieren, für Corona-Schutzimpfungen gewinnen.

Unübersehbar ist: Die neuen Corona-Regeln, die Bund und Länder in dieser Woche beschlossen haben, erschweren Ungeimpften die Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Bundesländer können eigene Regeln festlegen, die sich in Details unterscheiden. Niedersachsen kündigte in dieser Woche an, seinen bisherigen Stufenplan abzulösen. Die Landesregierung wolle die Corona-Verordnung bis zum 25. August „neu schreiben“, sagte der Leiter der niedersächsischen Staatskanzlei Jörg Mielke (SPD) am vergangenen Mittwoch. Die Sieben-Tage-Inzidenz soll nicht mehr der alleinige Maßstab sein. Eine neue Formel werde die Häufigkeit der gemeldeten Infektionen mit anderen Kriterien – etwa der Zahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern – in Relation setzen. Details berate die Landesregierung noch.

Hier die Beschlüsse, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben, in der Übersicht:
Drei-G-Regel: Für viele Einrichtungen und Freizeitangebote soll spätestens ab Montag, 23. August, grundsätzlich gelten: Nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete (die drei Gs) haben Zutritt. Das gilt zum Beispiel in Kliniken, Pflegeheimen, Fitnessstudios, Schwimmbädern, Friseurläden, Hotels und in Restaurants-Innenräumen oder bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein. Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahren und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll. Die Drei-G-Regel kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 liegt.

Corona-Tests:
Bürger müssen ab 11. Oktober ihren Corona-Schnelltest selbst bezahlen. Ein PoC-Antigen-Schnelltest wird bei den meisten Anbietern nach jetzigem Stand in europäischen Ländern voraussichtlich zwischen 40 und 100 Euro kosten. Der Ambulante Hauspflegedienst (AHD), der in seinen Testzentren in Jesteburg und Bispingen etwa 40-50 Tests pro Tag, am Wochenende täglich über 100, durchführt, wird nach eigenen Angaben günstigere Preise anbieten. "Wir werden uns nicht am hochpreisigen europäischen Markt orientieren. Wir werden uns nach dem derzeitigen Stand zwischen 20 und 25 Euro einordnen", sagt AHD-Geschäftsführer Ole Bernatzki. PCR-Testungen bleiben laut Bernatzki aktuell von der kommenden Änderung unbetroffen, hier ist und bleibt der Preis 75 Euro für einen privaten PCR-Test. Ca. 60 Euro fielen dabei als Laborkosten an.
Für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, sollen Antigen-Schnelltests gratis bleiben.
Zum weiteren Schutz wird Niedersachsen zum Schulbeginn Schülerinnen und Schüler täglich testen und im Herbst mit den Auffrischungsimpfungen in Alten- und Pflegeheimen beginnen.

Corona-Indikatoren:
Der Bund-Länder-Beschluss sieht zwar vor, die Inzidenz nicht länger als alleiniges Kriterium zur Beurteilung der Corona-Lage heranzuziehen. Zusätzlich sollen die Zahl der Krankenhausaufnahmen wegen COVID-19, die Impfquote und die Zahl der schweren Krankheitsverläufe sowie die resultierende Belastung des Gesundheitswesens berücksichtigt werden, bevor Corona-Regeln verschärft oder gelockert werden. Wie Gesundheitsämter die Corona-Lage berechnen können, ließen Deutschlands Spitzenpolitiker und Spitzenpolitikerinnen unbeantwortet. "Wir haben keine neue Berechnungsformel erhalten", sagt die Sprecherin des Landkreises Harburg, Katja Bendig.

Schutzmasken:
In Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen müssen Menschen weiterhin medizinische Schutzmasken (OP oder FFP2) tragen. Die Länder wollen die Regel alle vier Wochen neu bewerten.

Veranstaltungen:
Einschränkungen, wie eine begrenzte Teilnehmerzahl für Clubs und Partys, sind weiter möglich, Veranstalter müssen Hygienekonzepte vorlegen. In Fußballstadien und bei Sportveranstaltungen mit mehr als 5.000 Zuschauern soll maximal die Hälfte der Plätze besetzt werden. Höchstens 25.000 Zuschauer sind erlaubt.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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