Gebühren wurden erhöht
Neue Regeln für das Anwohnerparken in Stade

Bewohner der Stader Altstadt (Foto) können einen Anwohnerparkausweis beantragen | Foto: Martin Elsen/nord-luftbilder.de
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Parkplätze sind in der Stader Altstadt rar. Wer dort wohnt, hat meist keine Möglichkeit, sein Auto auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Sich einen Stellplatz im Parkhaus zu mieten, kommt wegen der Schließungszeiten auch für viele nicht in Betracht. Als kostengünstige Alternative bietet sich für Innenstadt-Bewohner das sogenannte Anwohnerparken an. Dafür ist ein spezieller Parkausweis erforderlich. Hier haben sich mit dem neuen Jahr die Regelungen geändert.

Ab sofort höhere Gebühren

Der Anwohnerparkausweis wurde wegen des Parkplatzmangels in der Stader Altstadt eingeführt. Wer dort mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann einen Parkausweis beantragen, um in diesem Bereich ganztägig sein Auto abstellen zu dürfen. Ein konkreter Parkplatz wird aber nicht reserviert. Zum Jahreswechsel wurden nun die Gebühren dafür angehoben – erstmals seit 2005: Der Parkausweis für sechs Monate jetzt 50 statt 35 Euro, für ein Jahr sind 100 statt 70 Euro zu bezahlen. Damit die Bewohner nicht immer wieder neue Anträge stellen müssen, gibt es jetzt zusätzlich Ausweise mit einer Geltungsdauer von zwei oder drei Jahren. Hier beträgt die Gebühr 200 bzw. 300 Euro.

Ab diesem Jahr gilt aber eine Einschränkung: Auf jedem Anwohnerparkausweis darf nur noch ein Autokennzeichen eingetragen werden. Bei den Parkausweisen gibt es zwei Optionen: Erstens können sie für den gesamten Altstadtbereich (außer Parkhäuser und Parkplatz am Hafen) beantragt werden und zweitens kann ein Antrag auf einen Parkplatz auf dem Parkdeck bei Kaufland gestellt werden. Das Kaufland-Kontingent ist auf 90 Stellplätze begrenzt. 

Anwohner der Altstadt können einen Parkausweis über das Online-Portal portal.stade.de, via E-Mail an verkehr@stadt-stade.de und per Post (Hansestadt Stade, SG Verkehr, Hagedorn 6, 21682 Stade) beantragen.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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