Während der Brut- und Setzzeit
Gemeinde Stelle erinnert an Anleinpflicht für Hunde

Die Gemeinde Stelle erinnert noch einmal an die noch bis 15. Juli andauernde Brut- und Setzzeit und daran, dass solange Hunde weder im Wald noch in der übrigen Feldmark frei herumlaufen dürfen. Sie müssen an der Leine geführt werden.

Laut Gesetzgeber handelt jedermann ordnungswidrig, der unbefugt nicht jagdlich geführte Hunde in der Brut- und Setzzeit im Wald und in der freien Natur unangeleint laufen lässt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden, auch wenn die Handlung "nur" fahrlässig begangen wird.

Im gesamten Steller Gemeindegebiet gelten die Bestimmungen der Gefahrenabwehrverordnung. So haben Hundehalter sicherzustellen, dass die Vierbeiner nur von Personen geführt werden, die in der Lage sind, die Tiere auch zu beherrschen. Vorsorglich muss in jedem Fall eine Hundeleine mitgeführt werden. Wer Hunde hält oder führt, hat dafür zu sorgen, dass diese nicht unbeaufsichtigt umherlaufen. Bei Verunreinigungen von Straßen oder Grünanlagen durch Hundekot sind die Hundehalter oder die mit der Beaufsichtigung von Hunden beauftragten Personen unverzüglich zur Säuberung verpflichtet.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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