Amtsgericht

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Blaulicht

Eine viel zu milde Strafe? Stader (39) musste sich nach Trunkenheitsfahrt vor Gericht verantworten

jd. Buxtehude. Fahren ohne Führerschein, dazu 2,7 Promille im Blut, Widerstand gegen einen Polizisten und Beamtenbeleidigung: Die Trunkenheitstour eines Staders im September vergangenen Jahres endete in Dollern in Polizeigewahrsam. Jetzt musste sich der Hartz-IV-Empfänger dafür vor Gericht verantworten. Das Urteil fällt überraschend milde aus: Das Buxtehuder Amtsgericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann (39) zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Sogar der Richter sprach von einer "sehr...

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