Mühlentunnel: Mit neuen Bewertungskritierien auf der sicheren Seite?
os. Buchholz. "Auf den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin hin wird das Vergabeverfahren in den Stand vor Aufforderung der bisher ausgewählten Bewerber zur Abgabe der Angebote zurückversetzt." So lautet die entscheidende Passage im Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Celle zum Mühlentunnel. Die Stadt Buchholz muss das Vergabeverfahren für die Planung des Zehn-Millionen-Euro-Neubaus in Teilen neu aufrollen. Wie berichtet, hatte das OLG der Beschwerde des im ersten Verfahren zweitplatzierten...