Tag des Betreuungsrechts
Rechtzeitige Vorsorge treffen ist wichtig

Die Besucher konnten den Informationsständen im Foyer des Tostedter Amtsgerichts Fragen stellen und Materialien mitnehmen  | Foto: Amtsgericht Tostedt
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bim. Tostedt/Winsen. „Wie kann ich für den Fall vorsorgen, dass ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin? Welche Form muss eigentlich eine Vorsorgevollmacht haben? Was ist zu beachten, wenn mein Angehöriger in ein Seniorenheim umziehen muss?“ - Das waren nur einige Fragen, die den Experten am "Tag des Betreuungsrechts" gestellt wurden. Die Resonanz auf dieses Angebot war groß, allein am Amtsgericht Tostedt informierten sich rund 120 Bürgerinnen und Bürger rund um die Themen Betreuung und Vorsorgevollmacht.
Zu diesem landesweiten Veranstaltungstag hatte die niedersächsische Justizministerin Barbara Havliza aufgerufen. Sie berichtet: „Die Betreuungsverfahren sind in den vergangenen Jahren stark angestiegen. Gab es 1995 noch etwa 65.000 Betreuungsverfahren in Niedersachsen, waren es zu Beginn des Jahres 2019 rund 141.000. Allein 2018 kamen fast 40.000 neue hinzu. Auch jüngere Menschen können betroffen sein, zum Beispiel nach einem Unfall oder wenn sie psychisch erkrankt sind. Es liegt mir deshalb sehr am Herzen, dass die Menschen sich mit diesem wichtigen Thema befassen und rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellen. Diese Fragen wegzuschieben, hilft nichts. Es sollte vielmehr jedem ein Anliegen sein, rechtzeitig und selbstbestimmt festzulegen, wie und durch wen seine Angelegenheiten im Fall der Fälle geregelt werden sollen.“
Die Besucher des Amtsgerichts Tostedt konnten an verschiedenen Informationsständen Fragen stellen und Materialien mitnehmen. Zum Abschluss fand im großen Sitzungssaal eine Informationsveranstaltung mit verschiedenen Experten auf dem Podium statt. Anhand eines fiktiven praktischen Falles erhielten die Zuhörer einen Überblick über den Ablauf und die Beteiligten eines Betreuungsverfahrens sowie rund um die Erteilung einer Vorsorgevollmacht. Neben einer Richterin und einer Rechtspflegerin des Amtsgerichts nahmen Vertreter des Sozialpsychiatrischen Dienstes sowie der Betreuungsstelle des Landkreises Harburg, des Betreuungsvereins der Arbeiterwohlfahrt, des Bundesverbands der Berufsbetreuer und eine Verfahrenspflegerin teil.
„Der heutige Tag zeigt, dass der Informationsbedarf der Bürgerinnen und Bürger hoch ist. Ich halte es für wichtig, dass sich jeder - egal, ob jung oder alt - Gedanken darüber macht, wer ihn im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls unterstützen könnte. Ist keine Vorsorgevollmacht erteilt oder tritt plötzlich unerwarteter Handlungsbedarf ein, ist es unsere Aufgabe als Amtsgericht, zu unterstützen", erläutert Tostedts Amtsgerichtsdirektorin Dr. Astrid Hillebrenner.
• Für Fragen rund um die Themen Betreuung und Vorsorgevollmacht stehen die Mitarbeiterinnen der Betreuungsabteilung am Amtsgericht Tostedt zur Verfügung unter Tel. 04182 - 297 -181 bzw. -175. Eine Broschüre zum Thema Betreuungsrecht kann von der Homepage des niedersächsischen Justizministeriums heruntergeladen werden unter www.mj.niedersachsen.de (> Stichwort Betreuung).

Zahlen und Daten

• Betreute Personen in Niedersachsen im Jahr 2018: 143.485
• Zahl der Betreuer in Niedersachsen im Jahr 2018: 161.116, davon Familienangehörige: 65.347, davon Berufsbetreuer: 65.372
• Durchschnittliche Dauer eines Betreuungsverfahrens: 7,3 Jahre
• Neue Betreuungsverfahren im Jahr 2018: ca. 40.000 (zum Vergleich: 2018 sind ca. 37.000 Anklagen vor dem Strafrichter und den Schöffengerichten bei den Amtsgerichten eingegangen)
• Kosten für die Betreuerentschädigung im Jahr 2018: 100.456.065,23 Euro
• Die meisten Verfahren führten 2018 die großen Amtsgerichte in Hannover, Hildesheim, Braunschweig, Osnabrück und Oldenburg (Aufzählung absteigend nach der höchsten Anzahl der Verfahren).

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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