Landkreis Harburg
Geflügelpest macht Haltern der Region zu schaffen - Weihnachtsgänse noch nicht in Gefahr
- Friedrich Voß ist der "Gänsevater" auf dem Cassenshof
- Foto: Cassenshof
- hochgeladen von Bianca Marquardt
Die Geflügelpest breitet sich in diesem Herbst so rasant aus, wie es aus den Vorjahren nicht bekannt war. Vor allem bei Kranichen sorgt die Vogelgrippe aktuell für ein Massensterben in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß, so das bundesweit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI). Die Geflügelpest hat aktuell auch Auswirkungen auf Veranstaltungen in der Region. So mussten u.a. die Geflügelschau in Klecken und der Scheunenzauber des Cassenshofs in Handeloh abgesagt werden. Dessen Weihnachtsgänse und Hühnereier sind in der Region gefragt.
Noch keine behördliche Aufstallpflicht
Auf dem Cassenshof in Handeloh-Inzmühlen werden 2.000 Gänse gehalten. "Unsere Gänse haben wir bereits Dienstag in den Stall gebracht", informiert Landwirtin Teresa-Marie Pelka vom Cassenshof.
Denn die Geflügelpest ist eine große Gefahr. "Im Falle des Auftretens dieser Seuche im Bestand muss dieser komplett gekeult werden. Da unsere Gänse in einer Gruppe gehalten werden, würde dieses bedeuten, dass sämtliches Weihnachtsgeflügel, welches wir erzeugen, betroffen wäre", erläutert die Landwirtin.
Auf dem Hof werden auch Hühner gehalten. "Unsere Legehennen bleiben ein bis zwei Jahre bei uns auf dem Hof. Sollte eine Herde betroffen sein, muss diese gekeult werden. Dies ist besonders bei jungen Tieren, die am Anfang der Legeperiode stehen, ein großer Verlust. Da die Bestellung von neuen Junghennen große Vorlaufzeiten hat, könnte dieser Stall erst in etwa sechs Monaten neu belegt werden. Wir könnten somit über einen langen Zeitraum weniger Eier für unsere Kunden erzeugen."
Umfassende Bio-Sicherheitsmaßnahmen ergriffen
Um unsere Bestände zu schützen, ergreift der Cassenshof umfassende Bio-Sicherheitsmaßnahmen. So sei es dort üblich, dass beim Betreten des Stalles die Kleidung und die Schuhe gewechselt werden. Auch im Stall gebe es sogenannte Schwarz/Weiß-Bereiche, sodass sich die Wege nicht kreuzten und der Wechsel der Kleidung klar definiert sei.
"Zusätzlich haben wir aktuell definiert, welche Person für welchen Bestand zuständig ist. So vermeiden wir zusätzlich, dass im Falle eines Auftretens der Vogelgrippe der Erreger von einer Herde in die andere getragen wird", erläutert Theresa-Marie Pelka.
Der Hofladen des Cassenshof hat regulär geöffnet - donnerstags bis sonntags jeweils von 9 bis 17 Uhr. "Wir bitten die Besucher unseres Hofes lediglich darum, den hinteren Hofbereich, in dem sich die Ställe für die Hennen und Gänse befinden, nicht zu betreten. Sollten unsere Tiere gesund bleiben, ist der Absatz der Weihnachtsgänse nicht in Gefahr. Da unsere Gänse sich nicht mehr im Freiland aufhalten werden, können wir einen größtmöglichen Schutz garantieren. Es können weiterhin Weihnachtsgänse bei uns bestellt werden. Wir hoffen, dass wir gut durch diese Zeit kommen", sagt Theresa-Marie Pelka. (info@cassenshof.de)
Entschädigung für Geflügelhalter,
wenn Tiere gekeult werden müssen
Laut der Niedersächsischen Tierseuchenkasse werden in Niedersachsen in 3.056 Betrieben mit mehr als 1.000 Stück Geflügel insgesamt 104.977.317 Stück Geflügel gehalten. Außerdem gibt es 55.606 Haltungen mit weniger als 1.000 Tieren, in denen 1.251.768 Stück Geflügel stehen.
Im Landkreis Stade sind es 1.541 Geflügelhaltungen mit 1.893.912 Tieren, im Kreis Harburg 1.834 Haltungen mit 336.354 Tieren. "Eine weitere Differenzierung steht mir hier nicht zur Verfügung", erläutert Dr. Ursula Gerdes von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse auf WOCHENBLATT-Anfrage.
Kommt es in einem Betrieb zum Ausbruch der Geflügelpest, müssen sich die betroffenen Tierhalter bei ihrer zuständigen Tierseuchenkasse melden. Müssen Geflügelbestände behördlich angeordnet "gekeult", also getötet werden, erhalten die Betriebe Entschädigungszahlungen, sofern sich die Betriebe an alle erforderlichen Schutzauflagen gehalten haben. Die Höhe der Entschädigung je Tier wird dann anhand der betrieblichen Daten individuell festgelegt und wird zum Teil von der Tierseuchenkasse (TSK) getragen und zur Hälfte vom jeweiligen Bundesland.
Je nach Geflügelart zwischen 50 Cent und 50 Euro je Tier
Dr. Ursula Gerdes: "Die Entschädigung richtet sich nach dem aktuellen gemeinen Wert, das ist der Marktwert des Tieres ohne Verlust durch die Seuche. Dieser liegt je nach Geflügelart zwischen 0,50 Euro bis 50 Euro pro Tier. Außerdem übernimmt die TSK die Tötungskosten sowie die Kosten der Beseitigung und einen Beihilfe für die erforderliche Reinigung und Desinfektion.
Darüber hinaus kann die Tierseuchenkasse als staatliche Einrichtung, die sich zu 60 Prozent aus Steuergeldern finanziert, keine weiteren Leistungen tragen. Das geht immer nur dann, wenn es auch eine Rechtsgrundlage zur Zahlung gibt. Wirtschaftliche Folgeschäden werden unter Umständen von Versicherungen übernommen."
Zahlungen sollen erhöht werden
Die bisherige Entschädigung von 50 Euro pro Tier war vielen Züchtern zu niedrig. Daher soll der Höchstbetrag - u.a. nach Beschwerden einer Gänsehalterin aus Vechta, die laut der Fachzeitschrift "Land & Forst" von Fachverbänden und der Niedersächsischen Tierseuchenkasse unterstützt wird - auf 110 Euro steigen. "Wir befürworten die Anhebung, da bestimmte Elterntiere deutlich mehr wert sind und dann auch entsprechend entschädigt werden sollen", bestätigt Dr. Ursula Gerdes von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse.
Diese Diskussion wird seit 2021 geführt. Darüber ist allerdings auf Bundesebene auch im Herbst 2025 noch nicht entschieden worden.
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Redakteur:Bianca Marquardt aus Tostedt |
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