Auto voller Beute - Trotzdem Freispruch

Musste die Angeklagten freisprechen: Michael Herrmann
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thl. Winsen. In ihrem Auto befand sich die Beute aus Ladendiebstählen. Dazu lagen in der Türablage griffbereit ein Einhandmesser und eine Dose Pfefferspray. Trotzdem wurden die beiden Ehepaare aus Hamburg vom Winsener Amtsgericht freigesprochen. Grund: Keinem der vier gebürtigen Montenegriner (34, 34, 38 und 45 Jahre alt) konnte ein Diebstahl sowie der unerlaubte Waffenbesitz nachgewiesen werden.
Gleich drei Anwälte, darunter der Hamburger Star-Verteidiger Uwe Maeffert, vertraten das Quartett. Die beiden Frauen gaben an, sie hätten bis zu acht Kinder und könnten nicht arbeiten. Ein Mann hüllte sich sein Einkommen betreffend in Schweigen, der andere gab an, auf 400 Euro-Basis zu arbeiten. Dafür war vor allem Anwalt Maeffert um so redseliger. Er beschwerte sich, dass als Zeugen geladene Polizisten ihre Dienstwaffen trugen und drohte, nach Hause zu gehen, wenn diese nicht abgelegt würden. Dazu rügte er die Staatsanwaltschaft, die gar keine Anklage hätte erheben dürfen, weil die Beweislage nicht ausreiche und es keine Zeugen gebe. Zudem fuhr er den Staatsanwalt wiederholt an, er solle objektiv bleiben und sich nicht auf Mutmaßungen stützen.
Rückblick: Im Oktober vergangenen Jahres war ein Polizist in seiner Freizeit im Luhe Park in Winsen einkaufen, als ihm ein Hamburger Pkw auffiel, aus dem die vier Angeklagten sowie zwei Kinder ausstiegen. "Alle hatten große Tasche dabei, die schon gefüllt aussahen", so der Beamte. Durch sein beruflich bedingtes Misstrauen, kam ihm das Quartett verdächtig vor und er nahm die Observation auf. "Die Gruppe ging in ein Bekleidungsgeschäft und verteilte sich dort. Minuten später verließen sie das Geschäft wieder, ohne dass auch nur einer von ihnen die Kasse passiert hatte", so der Polizist. Er verfolgte den Wagen und informierte seine Kollegen, die das Fahrzeug in der Lüneburger Straße stoppten. Massenhaft Kinderbekleidung sowie Handtücher, Duschvorhänge, Bettwäsche und weitere Artikel aus einem anderen Geschäft wurden im Fahrzeug gefunden. Weil sich aber keiner der vier Montenegriner als Eigentümer ausgab, und weil der Beamte nicht gesehen hatte, wer was geklaut hat, konnten keinem von ihnen ein Diebstahl nachgewiesen werden.

Kommentar:
Es gibt Sachen, die kann man sich bei Gericht nur bedingt anhören, ohne aus der Hose zu springen. Da opfert ein Polizeibeamter seine Freizeit um eine Gruppe offensichtlicher Ladendiebe dingfest zu machen und ist am Ende der Dumme, weil er nicht genau sagen kann, welcher der Angeklagten was geklaut hat. Dabei dürfte doch klar, dass es nicht einer alleine war, der im Laden zugegriffen hat. Bandendiebstahl kann aber nur angeklagt werden, wenn mindestens zwei Taten vorliegen. Ein zweiter Diebstahl konnte aber auch nicht nachgewiesen werden, weil es dort keine Zeugen gab. Da ist dann egal, ob die Gruppe massenhaft Beute im Auto hat oder nicht. Für mich ein klarer Fehler im Rechtssystem, der Verteidigern in die Hände spielt: Mit juristischen Spitzfindigkeiten boxen sie ihre Mandaten aus der Sache heraus. Klar, dass das Quartett das Gericht mit einem breiten Grinsen im Gesicht verließ.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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