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Umfrage - Wer soll Bürgermeister in Salzhausen werden

Neues Gesetz in Kraft getreten
Härtere Strafen für Stalker

Gestellte Szene: Ein Mann stalkt sein Opfer Foto: maikgoering photography
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

JOBS und KARRIERE

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(thl). Stalking ist kein Kavaliersdelikt. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland knapp 20.000 Fälle bei der Polizei aktenkundig. Experten befürchten aber eine enorme Dunkelziffer. Denn viele Opfer schweigen, weil sie Angst haben, dass ihnen nicht geglaubt wird und der Täter straffrei davonkommt.
Das soll künftig anders werden. Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet künftig schneller vor Gericht. Das sieht eine neue, jetzt in Kraft getretene Gesetzesverschärfung vor, mit der Nachstellungen effektiver bekämpft und Cyberstalking besser erfasst werden soll.
Zukünftig reicht es bereits aus, wenn ein wiederholtes Nachstellungsverhalten nachgewiesen wird, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Bisher musste ein „beharrliches“ Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, welches dazu führt, die Lebensgestaltung des Opfers „schwerwiegend“ zu beeinträchtigen. Diese Voraussetzungen wurden nun abgesenkt.
Strafbar ist künftig auch das digitale Stalking. Täter greifen dabei unbefugt auf Social-Media-Konten oder Bewegungsdaten von Opfern zu, spähen deren Sozialleben aus oder nehmen sogar deren Identität an, um in sozialen Medien Konten anzulegen, über die sie Bilder oder Nachrichten veröffentlichen. Diese Handlungen werden durch das Gesetz konkret erfasst.
Der Strafrahmen umfasst weiterhin eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Zugleich sieht das Gesetz aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vor, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u.a. Fälle von Nachstellungen über längere Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. Ebenso soll es als besonders schwerer Fall gelten, wenn der Täter über 21 und das Opfer unter 16 Jahre alt ist. Sind Sie Opfer eines Stalkers - körperlich oder seelisch? Hier bekommen Sie Hilfe:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000 116 016 (kostenlos)
Opferschutzorganisation Weißer Ring, www.weisser-ring.de Hier bekommen die Opfer Hilfe.

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Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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