Pfandabgabe in der Innenstadt oft nicht möglich
Sind Gesetze für große Unternehmen etwa egal?
- Der Beleg von meiner Pfandrückgabe.
- hochgeladen von Leon Strumberger
Einige sammeln sie monatsweise, die anderen nur wochenweise: Einweg-Pfandflaschen und Dosen.
Wussten Sie, dass jeder Laden, der Getränke mit Pfand verkauft und über 200 Quadratmeter groß ist, Getränkeeinwegverpackungen unabhängig von der Marke wieder zurücknehmen und das Pfand auszahlen muss? Nein? Einige Läden in der Winsener Innenstadt wohl auch nicht.
Durch die sozialen Medien bin ich auf den § 31 Abs. 2 Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, aufmerksam geworden. Dieser Paragraph besagt, dass Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen diese restentleert zurücknehmen und den Pfand erstatten müssen.
So heißt es: „Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen sind verpflichtet, restentleerte Einweggetränkeverpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten unentgeltlich zurückzunehmen und das Pfand zu erstatten.“ […]
Daraufhin wollte ich mal testen, ob Vertreiber von mit Getränken befüllten Einweggetränkeverpackungen (also Läden, die Getränke mit Pfand verkaufen) diese Regel kennen und beachten. Sodann habe ich am 29.09.2025 13 pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen (PET-Flaschen und Dosen) genommen und wollte diese bei verschiedenen Läden zurückgeben. Zuerst ging ich zu einer überregionalen Handelskette in der Winsener Innenstadt und wollte dort meinen Pfand abgeben. An der Kasse sagte mir die Kassiererin, dass sie den Pfand nicht zurücknehmen darf, da sie diese Anweisung aus einer höheren Ebene bekommen habe und die Filiale keinen Platz für meinen Pfand haben soll. Die 13 Flaschen und Dosen seien anscheinend zu viel. Trotz meines Hinweises auf die gesetzliche Pflicht gemäß § 31 Abs. 2 VerpackG hat sie mir die Annahme verweigert.
Dann wollte ich mein Glück mal bei einem etwa 100 Meter entfernten Discounter versuchen und dort die Flaschen und Dosen zurückgeben. An der Kasse war gerade die „Teamleitung“, zumindest laut dem Schildchen auf ihrer Kleidung. Diese sagte mir, dass der Knopf für die Rücknahme von Einweg-Pfandbehältern kaputt sei. Nach meinem Hinweis auf die gesetzliche Pflicht hieß es auf einmal, dass der Knopf von der Zentrale gesperrt sei und an der Lösung des Problems gerade gearbeitet werde. Somit wurde mir die Rücknahme der Getränke-Einwegbehälter auch hier verweigert.
Gemäß dem § 36 Abs. 1 Nr. 23 VerpackG stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann nach § 36 Abs. 2 VerpackG mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Daraufhin habe ich die beiden Ordnungswidrigkeiten beim Landkreis Harburg, der zuständigen Verfolgungsbehörde, angezeigt.
Mehr als einen Monat später, am 12.11.2025, habe ich wieder versucht, leere Getränke-Einwegbehälter in beiden Läden, die mir zuvor die Annahme verweigerten, abzugeben. Beim Discounter habe ich es mit 19 Einweg-Flaschen und Dosen versucht. Nachdem die Mitarbeiterin mit einer anderen Mitarbeiterin Rücksprache gehalten hatte, wurden die 19 Flaschen und Dosen angenommen. Eine Mitarbeiterin sagte mir, dass sie von meiner Anzeige gegen den Laden mitbekommen habe. Sie teilte mir zudem mit, dass es letztes Mal angeblich ein System-Update gab und die Annahme daher nicht möglich war. Dies halte ich jedoch für unglaubwürdig, da ich denke, dass Updates nicht während der regulären Verkaufszeiten durchgeführt werden. Eins habe ich bei dem Discounter jedoch noch zu bemängeln: Auf dem Beleg (habe ich hochgeladen) wird nur der Flaschenpfand aufgezählt, obwohl bei den Einweg-Behältern auch Dosen dabei waren. Aber wenigstens wurde mein Pfand diesmal angenommen.
Schlechter sah es dann aber etwa 100 Meter weiter beim Handelsunternehemn aus: Dort habe ich versucht, 17 pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen zurückzugeben. An der Kasse sagte mir die Kassiererin wörtlich: „to much“, was im Englischen „zu viel“ bedeutet. Nach meinem Hinweis auf die gesetzliche Rücknahmepflicht hat mir die Kassiererin dennoch die Rücknahme verweigert. Daraufhin bat ich diese, die Filialleitung zu holen. Sie holte eine Dame hinzu, die auf spätere Nachfrage die bzw. eine Aufsicht gewesen sei. Diese hat mich mit den sinngemäßen Worten „nicht der schon wieder“ begrüßt. Sie teilte mir mit, dass die Filiale nur leere Pfandbehälter zurücknimmt, die die Filiale auch im Sortiment führt. Dies würde stimmen, wenn die Filiale eine Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern hätte. Hat sie jedoch nicht. Diese Filiale hat deutlich mehr als 200 Quadratmeter an Verkaufsfläche und ist somit gemäß § 31 Abs. 2 VerpackG zur Rücknahme von leeren PET-Einwegbehältern (PET-Flaschen und Dosen) verpflichtet, dies unabhängig davon, ob die Filiale solche Getränke im Sortiment führt oder nicht. Dies habe ich ihr so erklärt, und eine leere Red-Bull-Getränkedose wurde zurückgenommen, der Rest nicht. Dies habe ich am selben Abend noch beim Landkreis Harburg zur Anzeige gebracht. Ich hoffe, es ist strafschärfend, dass dies nicht der erste Verstoß der Woolworth-Filiale gegen das VerpackG ist.
Anschließend ging ich weiter zu einem anderen überregionalen Handelsunternehmen. Gerade als ich reinkam, hat sich eine Mitarbeiterin mit einem Mann unterhalten, der wichtig schien. Ich ging zur Kasse (die von einer anderen Mitarbeiterin betreut wurde) und wollte dort die restlichen 17 Flaschen und Dosen abgeben. Die Mitarbeiterin an der Kasse hatte mir anfangs auch die Annahme der leeren Einweg-Getränkebehälter untersagt. Nach meinem Hinweis auf die gesetzliche Pflicht nach § 31 Abs. 2 zur Rücknahme von leeren Getränkeeinwegbehältern kam die Kollegin von ihr hinzu, die sich anfangs mit einem Mann unterhielt, der wichtig wirkte. Ich erklärte der Dame die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme. Kurz hatte auch sie die Annahme verweigert, bis der Mann einmal mit dem Kopf nickte. Durch das alleinige Nicken wurde der Pfand doch zurückgenommen. Daher vermute ich, dass der Herr von der Leitungsebene war.
Leserreporter:Leon Strumberger aus Winsen |
|
| Webseite von Leon Strumberger | |
| Leon Strumberger auf Instagram | |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.