CDU/FDP schreibt an Koalitionsverhandler
Windkraft: Vorgaben überdenken!
- Zweiter Versuch: Arno Reglitzky (FDP, v. li.), Christian Horend (CDU) und Hans-Heinrich Aldag (CDU) schreiben an die Koalitionsverhandler
- Foto: CDU
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Bei der Verteilung der Flächen, auf denen im Landkreis Harburg Windenergie ermöglicht werden soll, werden nicht alle Gemeinden gleichmäßig belastet: Während in manchen, meist dichter bebauten oder von Naturschutzgebieten geprägten Gebieten kaum Windräder gebaut werden sollen, tragen im Landkreis Harburg Salzhausen und Tostedt die Hauptlast. Das empfinden viele Betroffene als ungerecht. Deshalb sollte die neue Bundesregierung die Vorgaben des Bundes nachbessern, fordern Christian Horend (Geschäftsführer der Kreistags-CDU), Hans-Heinrich Aldag (Fraktionsvorsitzender CDU) und Arno Reglitzky (Fraktionsvorsitzender FDP).
Bereits im vergangenen Jahr hatte sich die Kreistagsgruppe CDU/FDP in einem Schreiben zum Thema „Windenergie“ an den Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) gewandt. Darin beklagten die Kommunalpolitiker das Ungleichgewicht der Ausweisung von Flächen für die Windenergie im Landkreis, das aus den aktuellen Regelungen entstehen würde. "Leider ist dieses Schreiben bis heute unbeantwortet geblieben", beklagt Christian Horend (CDU).
Nachdem CDU und SPD nun die Verhandler für den Koalitionsvertrag benannt haben, gingen deshalb erneut Schreiben an die für den Bereich „Klima und Energie“ benannten Verhandler Andreas Jung (CDU) und Olaf Lies (SPD). Die Praxiserfahrungen aus den Landkreisen sollen schon in den Koalitionsgesprächen berücksichtigt und die Regelungen möglichst geändert werden.
Horend: "Wir hoffen, diesmal Gehör zu finden und so eine Anpassung des Regionalen Raumordnungsplanes im Sinne der Gemeinden Salzhausen und Tostedt herbeiführen zu können." Das Thema habe vor Ort bereits zu "viel Unmut über 'die da oben' geführt", schreiben die Kommunalpolitiker, und weiter: "Bitte setzen Sie sich in den Koalitionsverhandlungen für die notwendigen Anpassungen ein."
Vorgaben des Bundes
Aus dem Koalitionsvertrag der scheidenden Bundesregierung ergibt sich die Vorgabe, zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) sieht vor, dass bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesflächen für Windenergie ausgewiesen werden.
Dieses Ausbauziel wurde durch die niedersächsische Landesregierung auf die Landkreise heruntergerechnet: Schon bei den Flächenvorgaben je Landkreis ist erkennbar, dass sich das Zwei-Prozent-Ziel nicht gleichmäßig über das gesamte Bundes- und auch Landesgebiet verteilt. So liegen die Landesvorgaben für die niedersächsischen Landkreise zwischen rund 0,1 Prozent und mehr als 9 Prozent der jeweiligen Kreisfläche.
Potenzialflächen im Landkreis
Für den Landkreis Harburg ist bis zum Jahr 2027 ein Flächenanteil von 2,44 Prozent und bis 2032 dann 3,16 Prozent vorgesehen. Wenn man Abstandsflächen, Naturschutz und sonstige Ausschlusskriterien berücksichtigt, ergeben sich für Städte und Gemeinden sehr unterschiedliche Potenzialflächen-Anteile: In manchen Gemeinden werden nur 0,34 Prozent für Windkraft vorgesehen, bei anderen sind dies 9,04 Prozent.
Diese großen Unterschiede verdeutlichten, so die Kreispolitiker in ihrem Brief, dass das anvisierte Flächenziel von „Zwei Prozent der Bundesfläche“ in der Praxis aufgrund regionaler Besonderheiten nicht gleichmäßig umgesetzt werden könne. Unberücksichtigt bliebe auch, dass die Landkreise sehr verschiedene Freiflächen-Anteile hätten. Dieses werde im Landkreis Harburg besonders deutlich: Auf der einen Seite sei der Landkreis durch seine Lage in der Metropolregion Hamburg dicht besiedelt, zum anderen seien schon heute große Flächen für den Natur- und Landschaftsschutz (z.B. Lüneburger Heide) ausgewiesen.
Das fordern Kreis-CDU und -FDP:
• neue Ausbauziele, die sich am Energiebedarf des jeweiligen Landkreises orientieren statt an einer Flächenvorgabe
• den Ausbaustopp, sobald Niedersachsen 30 Gigawatt an Land erreicht hat
• Berücksichtigung des faktischen Flächenverbrauches einschließlich Bauinfrastruktur
• Kosten für Netzanschluss als Kriterium für Flächeneignung berücksichtigen
• eine Höhenbegrenzung, um einen ausreichenden Abstand zu gewährleisten
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