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Grundgesetz feiert 75-jähriges Bestehen
Am 23. Mai 1949 ist das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten. Es wird jetzt also 75 Jahre alt. Überall im Land wird aus diesem Grund an die Entstehung und die Bedeutung dieser wertvollen gesetzlichen Grundlage des Zusammenlebens erinnert.
Als eine von vielen Geburtstagsaktionen möchte zum Beispiel das Land Niedersachsen die Menschen dazu motivieren, sich mit den Grundrechten und unserer Demokratie zu beschäftigen. Unter dem Motto „Du und das Grundgesetz“ können Niedersachsen erzählen oder darstellen, was sie mit dem Grundgesetz oder auch einzelnen Artikeln des Grundgesetzes verbinden. Das kann im Rahmen einer kurzen Videobotschaft gemacht werden (ein Beispiel ist unter dem Link youtu.be/KscnqmL2H2Q zu finden). Möglich ist aber auch, ein Foto mit einem Zitat inklusive Namen und Funktion einzureichen.
Es ist ausreichend, die Aufnahmen mit dem Handy zu machen. Schön wären entweder ein oder zwei Sätze dazu, was der oder dem einzelnen das Grundgesetz bedeutet, oder auch Aussagen zu einzelnen Grundrechten, die der jeweiligen Person besonders wichtig sind. Seien es die Menschenwürde, die Freiheitsrechte, die Gleichheit vor dem Gesetz oder auch das Demokratie-, das Sozialstaats- oder das Rechtsstaatsprinzip. Das Video oder Foto ist per E-Mail an pressestelle@stk.niedersachsen.de zu senden. Einzelheiten finden sich auf der Internetseite des Landes.
Die Stadt Winsen ruft ihre Bürger dazu auf, sich an dieser oder einer anderen Aktion aus Anlass des Grundgesetz-Jubiläums zu beteiligen. Bürgermeister André Wiese (CDU): „Die im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechte, Werte und Prinzipien sind keine Selbstverständlichkeit. Das stellen wir bei einem Blick in andere Länder fest und erleben es in politisch bewegten Zeiten auch bei uns. Umso wichtiger ist es, sich anlässlich dieses Jubiläums der Errungenschaften bewusst zu werden, die mit dem Grundgesetz verbunden sind.“
Die Stadt selbst wird zum Geburtstag ein Quiz mit mehreren Fragen rund um das Grundgesetz auf ihrer Homepage und in den sozialen Medien veröffentlichen, um auch auf diese „spielerische“ Weise die Aufmerksamkeit der Menschen für das wichtigste deutsche Gesetz zu gewinnen.
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