2GPlus-Regel in den Krankenhäusern Buchholz und Winsen

Auch im Krankenhaus Buchholz müssen Besucher geimpft oder genesen sein und zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen | Foto: Axel-Holger Haase
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(os/nw). In den Krankenhäusern Buchholz und Winsen gilt ab sofort für alle Besucherinnen und Besucher die 2GPlus-Regelung. Darauf weisen die Krankenhaus-Verantwortlichen hin. Zugang haben demnach nur noch Geimpfte und Genesene mit gültigem Nachweis. Zusätzlich müssen die Besucher einen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Selbsttests werden nicht anerkannt.
Für die Besucher, die vorab keinen Test durchführen lassen konnten, gibt es während der Besuchszeiten - täglich von 14 bis 17 Uhr - die Möglichkeit, sich direkt in den Krankenhäusern testen zu lassen. Dies gilt ausschließlich für Besucher von Patienten der beiden Krankenhäuser. Für die Tests vor Ort werden keine offiziellen Test-Zertifikate ausgestellt.
Pro Patient darf ein Besucher für eine Stunde am Tag kommen. Die Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. 
Zudem werden die Besucher gebeten, regelmäßig die Hände zu waschen und zu desinfizieren, nach Möglichkeit jeden direkten Kontakt zu Personen und Oberflächen zu vermeiden und Abstand zu halten.
Weitere Informationen zu Sonderregelungen für Besuche von Patientinnen und Patienten der
Intensivüberwachungspflege (IMC) sowie der Intensiv- und Palliativstationen finden Sie auf www.krankenhaus-buchholz.de und auf www.krankenhaus-winsen.de.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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