Diese Regeln gelten ab Mittwoch, 16. Dezember
Harter Corona-Lockdown beschlossen!

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(os). Es hatte sich abgezeichnet, jetzt steht fest: Der harte Corona-Lockdown in ganz Deutschland kommt, und zwar bereits ab Mittwoch, 16. Dezember! Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der 16 Bundesländer am Sonntagmorgen in einer Telefonkonferenz beschlossen. Der bislang geltende Teil-Lockdown habe zwar dazu geführt, das exponentielle Wachstum vorübergehend zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung (www.bundesregierung.de). Jetzt befinde sich Deutschland aber wieder im exponentiellen Wachstum der Infektionszahlen, eine zunehmende Belastung des Gesundheitssystems und eine "nicht hinnehmbare" hohe Zahl täglicher Todesfälle seien die Folge. Deshalb müsse man jetzt schnell handeln, um die Zahl der Erkrankten deutlich zu senken.

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Diese Regeln gelten ab Mittwoch, 16. Dezember, bis zunächst Sonntag, 10. Januar 2021: 

[/b]Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt mit zusammen maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt!

Für private Feiern zu Weihnachten können die Bundesländer in Abhängigkeit von ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen vom 24. Dezember bis 26. Dezember Ausnahmeregelungen treffen: In dieser Zeit können Treffen mit vier zusätzlichen, über den eigenen Hausstand hinausgehenden, Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zugelassen werden. Diese müssen aus dem engsten Familienkreis kommen. Das sind Ehegatten, Lebenspartner und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Geschwister, Nichten und Neffen, Enkel sowie deren jeweilige Haushaltsangehörige. Die Bundesregierung appelliert eindringlich an die Bürger, Kontakte in den fünf bis sieben Tagen vor möglichen Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot angeordnet. Zudem gilt ein Feuerwerksverbot auf stark frequentierten Plätzen, die durch die Kommunen zu definieren sind. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird dringend abgeraten.

Einzelhandelsgeschäfte müssen schließen! Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel (z. B. Supermärkte), Wochenmärkte, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, den Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte und den Großhandel. Auch Weihnachtsbäume dürfen weiter verkauft werden.

Auch Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen schließen! Medizinisch notwendige Behandlungen, z. B. Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Fußpflege, bleiben dagegen möglich.

An Schulen sollen die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen, wann immer möglich, zu Hause betreut werden. Daher werden im Zeitraum bis 10. Januar 2021 die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Eine Notfallbetreuung soll sichergestellt werden. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern sollen zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum bezahlten Urlaub zu nehmen.

Arbeitgeber sollen prüfen, ob die Unternehmen z. B. durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können.

Die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt, auch alkoholische Getränke dürfen im öffentlichen Raum nicht zu sich genommen werden. 

Gottesdienste sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt ist. Es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gesang ist untersagt. Wie berichtet, verzichten die meisten Kirchengemeinden derzeit auf Präsenzveranstaltungen und nutzen stattdessen die Online-Technik zur Übertragung ihrer Gottesdienste.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal
in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen.

Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche können die Länder zusätzliche allgemeine Maßnahmen anordnen, um eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen.

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürger, in der Zeit bis 10. Januar 2021 von nicht zwingend notwendigen Reisen abzusehen, egal ob im In- oder Ausland. Bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten gilt weiterhin die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung sowie eine Quarantänepflicht von zehn Tagen nach Rückkehr. Die Quarantäne kann durch einen negativen Test verkürzt werden, der allerdings frühestens am fünften Tag nach der Einreise abgenommen wurde.

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte an, dass sie sich mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer am Dienstag, 5. Januar 2021, zu neuen Beratungen treffen werde. Dann soll über eventuelle Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschlossen werden.

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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