Fristende am Mittwoch, 9. September
Briefwahl zur Kommunalwahl ab sofort online beantragen
Wahlberechtigte in Buchholz können ihre Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl am Sonntag, 13. September, ab sofort online beantragen. Das Antragsportal ist unter www.wahlschein.de/03353005 erreichbar. Die Online-Beantragung wurde am 3. August um 12 Uhr freigeschaltet.
Eine Wahlbenachrichtigung muss für die Antragstellung nicht vorliegen. Die Benachrichtigungen werden noch zugestellt. Anträge können jedoch bereits jetzt von allen Personen gestellt werden, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Bei Zustellung per Post endet die Antragsfrist am 9. September um 12 Uhr. Wer den Wahlschein persönlich im Wahlamt abholt, kann den Antrag bis zum 11. September um 13 Uhr stellen.
Die Briefwahl kann auch weiterhin postalisch oder persönlich im Wahlbüro beantragt werden, sobald die Stimmzettel im Wahlbüro eingegangen sind, kann dort zudem direkt gewählt werden.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Buchholz |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.