Beschwerde abgewiesen
In Buchholz bleibt jede zweite Laterne aus

Die derzeitige Regelung in Buchholz, nur jede zweite Straßenlaterne anzuschalten, bleibt endgültig bestehen. Der Verwaltungsausschuss (VA) lehnte jüngst eine gemeinschaftliche Beschwerde von Bürgerinnen und Bürgern aus drei betroffenen Wohngebieten ab. 
Wie berichtet, hatten Bürger am Starenweg, an der Heimgartenstraße sowie am Steinbecker Mühlenweg gegen die Maßnahme der Stadt protestiert. Sie hatten u.a. argumentiert, dass sie sich durch die dunklen Ecken in Buchholz unsicher fühlen. 
Zuletzt hatten die Bürger noch einmal eine Beschwerde an die Stadtverwaltung geschickt. Das ist nach Paragraf 34 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes möglich. In dem Schreiben forderten die Bürger, die Abschaltzeiten der Laternen auf den Zeitraum zwischen 23 Uhr abends und 6 Uhr morgens zu beschränken. Der VA folgte aber mehrheitlich der Ansicht der Verwaltung, dass man die jetzige Regelung beibehält. 
"Wir als Beschwerdeführer finden die Ablehnung unverantwortlich", kritisiert Reinhard Kappelhoff, der am Starenweg wohnt. Das sei unangemessen gegenüber den berechtigten Anliegen und Sorgen der Bürger.

Straßenbeleuchtung in Buchholz wird nicht geändert
Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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