Das ändert sich 2024 für gesetzlich Versicherte
Mehr Pflegegeld und elektronische Patientenakte

Auch für die Brustkrebsvorsorge gibt es Neuerungen im Jahr 2024 | Foto: AOK
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Zum neuen Jahr ändern sich zahlreiche Regelungen rund um die gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung. Darauf macht der Verband der Ersatzkassen (vdek) aufmerksam. Das sind die wichtigsten Neuerungen:

Höhere Leistungen in der Pflege

Rund 280.000 Pflegebedürftige in Niedersachsen, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ab Januar fünf Prozent mehr Pflegegeld. Auch für ambulante Sachleistungen, also Unterstützung durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste, gibt es von den Pflegekassen fünf Prozent mehr Geld. Die genauen Beträge sind abhängig von der jeweiligen Pflegestufe. So erhält beispielsweise eine pflegebedürftige Person mit Pflegegrad drei bisher 545 Euro Pflegegeld, ab 2024 sind es 573 Euro. Der Leistungsbetrag für Sachleistungen steigt für Pflegegrad drei von 1.363 auf 1.432 Euro.

Entlastet werden laut vdek auch die etwa 115.000 Pflegebedürftigen in Niedersachsen, die stationär in Heimen gepflegt werden. Die Pflegeversicherung bezahlt für diese Gruppe einen bestimmten Anteil an den Pflegekosten. Dieser Anteil steigt ab 2024. Die Prozentwerte hängen davon ab, wie lange sich eine Person bereits in stationärer Pflege befindet. In den ersten zwölf Monaten erhalten Pflegebedürftige bisher einen Zuschuss von fünf Prozent, ab 2024 sind es 15 Prozent. Mit längerer Verweildauer im Heim steigt der Zuschlag stufenweise an. Ab 36 Monaten im Heim beträgt er ab dem neuen Jahr 75 Prozent der Pflegekosten, bisher waren es 70 Prozent.

E-Rezept kommt flächendeckend

Ab 1. Januar müssen die rund 11.300 Vertragsärzte (früher Kassenärzte) in Niedersachsen in der Lage sein, sogenannte E-Rezepte auszustellen. E-Rezepte ersetzen die althergebrachten rosa Zettel mit einer digitalen Lösung. Versicherte können in einer Apotheke die auf sie ausgestellten E-Rezepte einlösen, indem sie entweder ihre Gesundheitskarte oder ihr Handy vorzeigen, auf dem die App „Das E-Rezept” des Anbieters gematik installiert ist. Der Umgang mit Rezepten soll damit einfacher und schneller werden. Auf Wunsch lässt sich der QR-Code des E-Rezepts weiterhin ausdrucken.

Brustkrebsfrüherkennung wird ausgeweitet

Ab 1. Juli 2024 haben Frauen bis 75 Jahre Anspruch auf Mammographie zur Früherkennung von Brustkrebs. Bisher konnten nur Versicherte zwischen 50 und 69 Jahren alle zwei Jahre eine solche Untersuchung erhalten. Von der Ausweitung können in Niedersachsen gut 200.000 Frauen von 70 bis 75 profitieren. Sie werden, anders als die jüngere Gruppe, vorerst nicht schriftlich zur Untersuchung eingeladen. Stattdessen können sie sich an die sogenannte Zentrale Stelle ihres Bundeslandes wenden. Die Zentralen Stellen sind eigenständige Organisationen mit dem Auftrag, Einladungen und Termine für Mammographie-Screenings zu verwalten. Versicherte finden die für ihre Region zuständige Zentrale Stelle über die Website mammo-programm.de/de/termin. (os/nw).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

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