Versicherungsschutz
Interview mit Versicherungsmakler Philipp Schendel

Philipp Schendel, Versicherungsmakler | Foto: Fischkopp Films GmbH
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  • Philipp Schendel, Versicherungsmakler
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Nachdem ein Unwetter immense Schäden an Immobilien, Kraftfahrzeugen und Gartenutensilien verursachte, fragten sich viele Eigentümer: Bin ich richtig versichert? Welche Versicherung kommt für welche Schäden auf? WOCHENBLATT-PR-Redaktionsleiter Axel-Holger Haase sprach mit Philipp Schendel, einem Versicherungsmakler, um einige Fragen zu klären.

WOCHENBLATT: Herr Schendel, am 13. Juli traf ein extrem heftiges und lokales Unwetter mit tennisballgroßen Hagelkörnern und Starkregen den Ort Heidenau. Das Ausmaß der Schäden an Häusern und Fahrzeugen ist immens. Als Sie davon gehört haben – was ist Ihnen als Erstes durch den Kopf gegangen?

Philipp Schendel: Zuerst natürlich: Hoffentlich ist niemand ernsthaft verletzt worden. Die Bilder zeigen sehr deutlich, welche Kraft ein Unwetter entwickeln kann. Und direkt danach denkt man an die vielen Betroffenen mit beschädigten Autos oder Dächern – und als Versicherungsmakler natürlich auch an die eigene Arbeit, die jetzt beginnt. Bei größeren Schadenereignissen unterstützen wir unsere Kunden intensiv bei der Regulierung, stimmen uns mit Versicherern und Sachverständigen ab und versuchen, ihnen so viel wie möglich abzunehmen. Genau in solchen Situationen zeigt sich, was guter Versicherungsschutz und ein persönlicher und ungebundener Ansprechpartner wert sind.

WOCHENBLATT: Viele Betroffene gehen davon aus: „Ich bin versichert, also wird der Schaden bezahlt.“ Ist es wirklich so einfach und gibt es einen „Notfallplan“?

Philipp Schendel: Leider nicht immer. Es kommt darauf an, welche Risiken zum Schadenzeitpunkt versichert sind, in welcher Höhe und mit welchen Leistungen. Dies ist in dem Versicherungsvertrag festgelegt. Ein Thema kann eine Unterversicherung sein. Wenn die vereinbarte Versicherungssumme deutlich unter dem tatsächlichen Wert liegt, kann das im Schadenfall dazu führen, dass die Entschädigung gekürzt wird. Dies kann z.B. passieren, wenn mein Gebäude wertsteigernd um- oder ausgebaut wurde, dieses dem Versicherer aber nie gemeldet wurde. In vielen neueren Verträgen gibt es zwar einen Unterversicherungsverzicht – aber auch hier kommt es auf die konkreten Bedingungen an. Noch grundlegender ist die Frage, ob die betroffene Gefahr überhaupt versichert ist. Wenn beispielsweise Sturm und Hagel nicht Bestandteil des Vertrages sind, besteht für einen entsprechenden Schaden grundsätzlich auch kein Versicherungsschutz. Eine Versicherung kann nur für Risiken eintreten, die vor dem Schadenereignis vereinbart waren. Einen allgemeinen „Notfallplan“, durch den nicht versicherte Schäden nachträglich doch versichert werden, gibt es leider nicht. Eine Versicherung kann grundsätzlich nur für Risiken eintreten, die zum Zeitpunkt des Schadenereignisses vertraglich abgesichert waren. Unser Rat ist: Schaden melden, Vertrag prüfen lassen und mit dem betreuenden Ansprechpartner austauschen. Auch Kulanzlösungen können im Einzelfall vorkommen, darauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.

WOCHENBLATT: Was sollten Betroffene unmittelbar nach einem Hagelschaden tun? Insbesondere vor einer Reparatur.

Philipp Schendel: Drei Dinge: Schaden begrenzen bzw. mindern, dokumentieren und dem Versicherer melden. Fotos und Videos helfen enorm – vom Gesamtschaden genauso wie von einzelnen beschädigten Bereichen. Rechnungen, frühere Fotos oder Handwerkerunterlagen können ebenfalls wichtig sein. Beschädigte Gegenstände sollten nach Möglichkeit zunächst aufbewahrt werden. Wenn zum Beispiel das Dach offen ist und weiterer Regen droht, muss natürlich nicht erst auf einen Gutachter gewartet werden. Dann geht die Schadenbegrenzung vor. Auch diese Maßnahmen am besten dokumentieren. Versicherte trifft hier die Schadenminderungspflicht.
Ganz wichtig: Der Schaden sollte so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Eine schnelle und konkrete Kommunikation ist der Schlüssel für eine möglichst reibungslose Regulierung.

WOCHENBLATT: Welche Fehler erleben Sie nach solchen Ereignissen immer wieder?

Philipp Schendel: Zu lange mit der Schadenmeldung zu warten oder zu schnell aufzuräumen bzw. instand zu setzen. Wer beschädigte Gegenstände entsorgt oder größere Reparaturen beauftragt, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert und das Vorgehen abgestimmt wurde, macht die Regulierung unnötig schwieriger. Im ungünstigsten Fall kann das dazu führen, dass Schäden nicht anerkannt oder Leistungen gekürzt werden. Genauso wichtig: Bei spontanen „Soforthilfe-Angeboten“ genau hinschauen. Gerade nach großen Unwettern sollte man trotz Zeitdruck prüfen, wen man beauftragt und zu welchen Konditionen.

WOCHENBLATT: Und wenn durch das beschädigte Dach anschließend Wasser ins Haus läuft – ist das ebenfalls versichert?

Philipp Schendel: Das kann der Fall sein. Wenn der Hagel das Dach beschädigt und dadurch Regenwasser eindringt, sind in der Regel auch die daraus entstehenden Folgeschäden versichert. Entscheidend ist aber die Ursache. War das Dach vorher bereits undicht oder beschädigt, muss genau abgegrenzt werden. Deshalb gilt auch hier: dokumentieren und frühzeitig mit dem Versicherer beziehungsweise dem Ansprechpartner abstimmen.

WOCHENBLATT: Starkregen ist inzwischen ebenfalls ein großes Thema. Reicht dafür eine normale Wohngebäudeversicherung?

Philipp Schendel: Nicht automatisch. Hagel und Sturm gehören in der Regel zur Wohngebäudeversicherung. Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder Rückstau benötigen dagegen normalerweise einen entsprechenden Elementarschutz. Das wird häufig verwechselt. Wir sehen eine deutliche Zunahme der o.g. Elementarrisiken und dieser Schutz wird zukünftig weiter in den Fokus geraten.

WOCHENBLATT: Immer mehr Dächer tragen heute eine Photovoltaikanlage. Was müssen Eigentümer dabei beachten?

Philipp Schendel: Vor allem sollte klar geregelt sein, ob und in welchem Umfang die Anlage mitversichert ist. Gerade wenn eine PV-Anlage nachträglich installiert wurde, sollte sie dem Gebäudeversicherer gemeldet und ggf. mitversichert werden. Alternativ kann die PV-Anlage auch separat über eine technische Versicherung mit weitergehendem Schutz wie z.B. gegen technische Schäden abgesichert werden. Nach starkem Hagel reicht außerdem der Blick vom Boden aufs Dach nicht unbedingt aus. Schäden an Modulen können auf den ersten Blick kaum sichtbar sein. Im Zweifel sollte ein Fachbetrieb die Anlage überprüfen.

WOCHENBLATT: Spielt es bei der Regulierung eine Rolle, wie alt ein Dach ist Philipp Schendel: Das Alter allein entscheidet nicht darüber, ob ein Hagelschaden versichert ist. Wichtig ist die Frage: Was hat das Unwetter tatsächlich verursacht – und welche Schäden waren möglicherweise vorher schon vorhanden? Bei einem älteren Dach kann diese Abgrenzung schwieriger werden. Eine wichtige Rolle spielt außerdem, wie das Gebäude versichert ist. Bei einer Versicherung zum gleitenden Neuwert geht es grundsätzlich darum, das beschädigte Gebäude zu heutigen Baukosten in gleicher Art und Güte wiederherstellen zu können. Der Versicherungsschutz passt sich deshalb der Entwicklung der Baukosten an. Die Versicherungsform bietet den größtmöglichen Schutz. Bei einer Zeitwertversicherung werden dagegen Alter, Zustand und Abnutzung berücksichtigt. Gerade bei älteren Gebäuden kann die Entschädigung deshalb geringer ausfallen. Unser Rat ist daher: Nicht allein auf das Baujahr schauen, sondern auf den tatsächlichen Zustand des Daches und die vertragliche Grundlage.

WOCHENBLATT: Auch landwirtschaftliche Betriebe in der Region können von Hagel massiv getroffen werden. Welche Möglichkeiten haben Landwirte?

Philipp Schendel: Für landwirtschaftliche Betriebe gibt es spezielle Hagel- und Ernteversicherungen sowie sogenannte Mehrgefahrenlösungen. Traditionell gehört die Hagelversicherung zu den wichtigsten Absicherungen im Pflanzenbau. Dabei können beispielsweise Getreide, Raps, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Obst oder andere Kulturen gegen Ertragsverluste durch Hagelschlag abgesichert werden. Für Landwirte ist dabei wichtig, nicht nur zu fragen: „Bin ich gegen Hagel versichert?“, sondern auch: Welche Kulturen sind versichert, welche Flächen, welcher Hektarwert beziehungsweise Ertrag wurde zugrunde gelegt und welchen Selbstbehalt habe ich? Gerade in der Landwirtschaft kann ein einzelnes Unwetter erhebliche wirtschaftliche Folgen haben. Deshalb braucht es eine Lösung, die zum Betrieb passt – nicht irgendeinen Standardtarif.

WOCHENBLATT: Was würden Sie Eigentümern und Unternehmern nach einem Ereignis wie in Heidenau grundsätzlich mitgeben?

Philipp Schendel: Nicht in Panik verfallen, sondern strukturiert vorgehen: Schaden sichern und mindern, dokumentieren, dem Versicherer melden und sich Unterstützung holen. Unabhängig vom aktuellen Schaden sollte man solche Ereignisse zum Anlass nehmen, den eigenen Versicherungsschutz einmal zu überprüfen. Gebäude verändern sich, Werte steigen, Photovoltaikanlagen kommen hinzu und auch Risiken verändern sich. Als ungebundener Versicherungsmakler sehen wir unsere Aufgabe genau darin: gemeinsam mit unseren Kunden hinzuschauen, bevor aus einer Lücke ein echtes Problem wird.

WOCHENBLATT:
Herr Schendel, vielen Dank für das Gespräch und die Informationen.

Philipp Schendel, Versicherungsmakler | Foto: Fischkopp Films GmbH
Bei Unwetterschäden müssen diese auch in der Versicherungspolice versichert sein | Foto: Helen
Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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