Aktuelle Urteile, die Verbraucherrechte stärken
Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

Der Verträge mit Streaming-Dienstleistern abschließt, sollte sich über die Bedingungen informieren | Foto: Jakub Zerdzicki
  • Der Verträge mit Streaming-Dienstleistern abschließt, sollte sich über die Bedingungen informieren
  • Foto: Jakub Zerdzicki
  • hochgeladen von Axel-Holger Haase

Streaming gehört für viele zum Alltag. Doch welche Rechte haben Verbraucher eigentlich beim Abschluss, der Kündigung oder beim Jugendschutz? Aktuelle Gerichtsentscheidungen stärken die Position von Nutzern und stellen höhere Anforderungen an die Anbieter. Experten fassen drei wichtige Urteile rund um Streaming-Dienste und Livestreams zusammen.

Streaming-Abo: Widerrufsrecht erlischt nicht sofort nach Freischaltung

Wer ein Streaming-Abonnement abschließt und den Dienst sofort nutzt, verliert sein Widerrufsrecht nicht automatisch. Nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs sind viele Streaming-Angebote mit personalisierten Empfehlungen als digitale Dienstleistungen und nicht lediglich als digitale Inhalte einzustufen. Das hat einen entscheidenden Vorteil: Das 14-tägige Widerrufsrecht erlischt nicht allein dadurch, dass der Dienst sofort freigeschaltet wird und der Nutzer dem ausdrücklich zustimmt. Voraussetzung ist laut Experten, dass der Streamingdienst das Nutzungsverhalten auswertet und beispielsweise individuelle Film- oder Serienempfehlungen erstellt. Wer innerhalb der Widerrufsfrist vom Vertrag zurücktritt, muss allerdings unter Umständen Wertersatz für die bereits erfolgte Nutzung leisten. Wie hoch dieser ausfällt, hängt vom Einzelfall ab (Az.: C-234/25).

Kündigung eines Streaming-Abos trotz Restguthaben möglich

Wer sein Streaming-Abo mit einer Gutscheinkarte bezahlt hat, muss trotz eines Restguthabens kündigen können. In einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs erklärten die Richter eine Klausel von Netflix für unwirksam, nach der eine Kündigung erst wirksam werden sollte, wenn das vorhandene Guthaben vollständig aufgebraucht ist. Nach Ansicht des Gerichts benachteiligt eine solche Regelung Verbraucher unangemessen. Denn sie kann dazu führen, dass ein Vertrag trotz Kündigung noch viele Monate weiterläuft, je nachdem, wie viel Guthaben sich noch auf dem Kundenkonto befindet. Zudem entfällt für Kunden die Möglichkeit, ihr Abo zu pausieren und das Restguthaben später zu nutzen. Künftig gilt laut Experten daher: Eine Kündigung darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass zunächst das gesamte Gutscheinguthaben verbraucht wird (Az.: III ZR 152/25).

Altersfreigabe allein reicht bei Livestreams nicht für Jugendschutz

Wer Live-Streams mit jugendgefährdenden Inhalten anbietet, kann sich laut Experten nicht allein auf eine Alterskennzeichnung verlassen. Wird ein Live-Stream rechtlich als Rundfunk eingestuft, gelten strengere Jugendschutzvorschriften als für reine Telemedien. Eine auslesbare Alterskennzeichnung genügt dann nicht, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Im entschiedenen Fall hatte ein Streamer auf Twitch Ausschnitte eines Films mit Gewaltdarstellungen vor 22 Uhr gezeigt. Nach Ansicht des Gerichts hätte er durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise eine spätere Sendezeit, sicherstellen müssen, dass Kinder und Jugendliche die Inhalte nicht wahrnehmen können (Verwaltungsgericht Köln, Az.: 6 K 2650/22, nicht rechtskräftig).

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

Webseite von Axel-Holger Haase
Axel-Holger Haase auf Facebook
Axel-Holger Haase auf Instagram
Axel-Holger Haase auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

12 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ