Ulrich Mayntz reicht's: "Je Roller desto doller"
Ärger mit E-Scootern in Buxtehude
- Vom Handy abgelenkt – Ulrich Mayntz hat schon oft beobachtet wie junge Menschen auf E-Scootern das Handy bedienen: Eine große Gefahr im Straßenverkehr
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Zwei Menschen auf einem E-Roller, ohne Helm, mit Kopfhörern im Ohr und dem Handy in der Hand – was kann da schon schiefgehen? Eine ganze Menge, meint Ulrich Mayntz. Der Buxtehuder Musiker und ehemalige Schulleiter der Grundschule Altkloster hat genug gesehen – und fordert in einem Leserbrief mehr Rücksicht, Kontrolle und gesunden Menschenverstand im Straßenverkehr. Er findet: „Je Roller, desto doller.“
Rollerfahrer als Risiko im Stadtverkehr
„Mir fällt als täglicher Fahrradfahrer auf, dass es vor allem die Rollerfahrer sind, die mir Kopfzerbrechen bereiten“, schreibt Mayntz. Besonders sorgen ihn jene, die zu zweit unterwegs sind – „natürlich ohne Helm, dafür aber mit Knöpfen im Ohr“. Gemeint sind In-Ear-Kopfhörer, oft verbunden mit dem Handy, das während der Fahrt in der Hand gehalten wird. Wenn dabei noch auf dem Gehweg (oder gar dem Kunstrasen) gefahren wird, wie es Mayntz regelmäßig auf dem Weg zur Arbeit vor dem Jahnstadion beobachtet, ist das Maß für ihn voll. Verkehrsregeln? Rücksicht? Fehlanzeige.
Polizei bestätigt Problemlage
Auch bei der Polizei ist das Phänomen bekannt. Es gebe ein „erhöhtes Konflikt- und Unfallpotential“, heißt es aus Buxtehude. Roller würden oft rücksichtslos gefahren, und bei Stürzen sei die Verletzungsgefahr groß. Auch illegale Tunings, um Geschwindigkeitsbegrenzungen zu umgehen, seien im Landkreis Stade keine Seltenheit, so Pressesprecher Rainer Bohmbach.
Ein Handzeichen beim Abbiegen – gesetzlich vorgeschrieben – sei bei annäherndem Tempo 25 kaum möglich, kritisiert Mayntz: „Die fahren wie die Wahnsinnigen – und irgendwann hat man sie auf der Motorhaube.“ Die Polizei warnt ebenfalls: „Im Falle eines Zusammenpralls mit einem Auto stehen die Chancen für den E-Scooterfahrer eher schlecht.“
- Muss das sein? Am Handy auf dem Roller, am besten noch mit Kopfhörern – Mayntz hat genug
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Was ist erlaubt – und was nicht?
E-Scooter dürfen ab vierzehn Jahren genutzt werden – eine Helmpflicht gibt das Gesetz nicht vor. Das Fahren zu zweit ist ebenso verboten wie die Nutzung des Handys während der Fahrt: Beide Hände müssen am Lenker bleiben. Kopfhörer sind erlaubt, solange sie die Wahrnehmung der Umgebung nicht einschränken, erklärt Bohmbach.
Außerdem gilt: E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen fahren. Sie gehören auf Radwege – und wenn diese fehlen, auf die Straße.
Appell an Eltern und Politik
„Lieber Gesetzgeber, ich würde mich so sehr über eine stärkere Kontrolle solcher Situationen freuen“, schreibt Ulrich Mayntz. Mehr Sicherheit im Straßenverkehr sei dringend nötig – auch abschreckende Strafen könnten dazu beitragen, „dass in den Notaufnahmen der Krankenhäuser eine Entlastung eintreten kann“. Eine Helmpflicht hält er für überfällig: „Schon eine kleine Unebenheit kann zum Sturz führen.“
Sein Appell an die Eltern: „Schickt eure Kids nicht mit dem Roller in die Schule – und wenn, dann: Helm auf!“
Redakteur:Pauline Bellmann aus Buxtehude |
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