Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Stade angeordnet
(bc/nw). Damit sich Hausgeflügel bei Wildvögeln nicht mit der Vogelgrippe (Geflügelpest) ansteckt, muss das gesamte im Landkreis Stade gehaltene Geflügel spätestens ab Sonntag, 13. November, im Stall untergebracht werden. Das geht aus einer entsprechenden Anordnung von Landrat Michael Roesberg hervor, die am Sonnabend veröffentlicht wurde.
„Bei der Aufstallungspflicht handelt es sich – wie in anderen niedersächsischen Landkreisen – um eine rein vorsorgliche Maßnahme. Es ist im Landreis Stade kein Fall von Geflügelpest nachgewiesen worden“, betonte Veterinärmedizinerin Dr. Mareke Claußen, vom Landkreis Stade am Freitag.
Wörtlich heißt es in der amtlichen Verfügung: „Sämtliches im Landkreis Stade gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten“.
Betroffen von der „Aufstallungspflicht“ sind im Landkreis Stade über 1.000 Geflügelhalter mit rund zwei Millionen Tieren. Die Stallpflicht haben alle Geflügelhalter einzuhalten, ob sie nur ein Huhn im Garten laufen haben oder über Tausende Stück Federvieh verfügen.
Der Landkreis Stade, so Veterinärin Claußen, sei deshalb ein ausgesprochenes Geflügelpest-Risikogebiet, weil die Region Durchzugsgebiet für Wildvögel aus ganz Europa ist. Im gesamten Kreisgebiet, nicht nur am Elbufer, halten sich zurzeit rund 150.000 rastende Wildgänse und -enten auf, die aus Sibirien und dem Baltikum über Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein an die Unterelbe kommen.
Das Risiko, dass das Vogelgrippe-Virus eingeschleppt wird, sei deshalb als hoch einzustufen, zumal am Dienstag (8. November) mehrere Infektionen von Wildvögeln mit einem hoch ansteckenden Vogelgrippe-Virus (Aviäre Influenza, Subtyp H5N8) im Kreis Plön in Schleswig-Holstein festgestellt worden waren. Auch bei Wildvögeln am Bodensee Mitte der Woche sowie zuvor bei Hausgeflügel und Wildvögeln in Ungarn und Polen nahe der Grenze zu Mecklenburg-Vorpommern war das Vogelgrippe-Virus nachgewiesen worden, so dass Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit „Friedrich-Loeffler-Institut“.
Auch wenn eine Ansteckung des Menschen mit der zurzeit in Europa beobachteten Vogelgrippe als unwahrscheinlich gilt, sollten tote Vögel nicht mit bloßen Händen angefasst werden. Verendete Singvögel, Greifvögel oder Tauben sollten eingegraben, tote Wasservögel dem Veterinäramt gemeldet werden.
Weitere Informationen im Internet www.landkreis-stade.de (Suchbegriff „Geflügelpest“).
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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