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Winterdienst vor der eigenen Haustür
In Buxtehude ist Schneeräumen Pflicht

Buxtehude im Schnee | Foto: Stefanie Schimanski
  • Buxtehude im Schnee
  • Foto: Stefanie Schimanski
  • hochgeladen von Nicola Dultz

Die winterlichen Wetterverhältnisse der letzten Tage haben die Straßen und Gehwege in der Hansestadt Buxtehude fest im Griff. Aufgrund weiterer angekündigter Schneefälle und der Gefahr von Glatteis weist die Stadt erneut auf die gesetzlich verankerte Winterdienstpflicht für Grundstückseigentümer hin. Wer dieser nicht nachkommt, riskiert Bußgelder und sogar Haftungsansprüche bei Unfällen.

Wer ist für den Winterdienst zuständig?

Im gesamten Stadtgebiet von Buxtehude liegt die Verantwortung für die Schneeräumung und das Streuen bei Schnee- und Eisglätte auf Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden oder auch rückwärtig gelegenen Grundstücke. Die Hansestadt Buxtehude und die Städtischen Betriebe Buxtehude appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, ihren Pflichten regelmäßig und sorgfältig nachzukommen.

Die wichtigsten Winterdienst-Regeln im Überblick:

Breite der Räumung: Auf ausgebauten Gehwegen ist ein Streifen von mindestens 1,50 Meter freizuhalten. Bei nicht vorhandenen Gehwegen ist ein mindestens 1,00 Meter breiter Streifen entlang des Grundstücks zu räumen.

Streupflicht: Bei Glätte muss mit abstumpfenden Mitteln wie Sand, Granulat oder Split gestreut werden. Salz darf nur in Ausnahmefällen (z. B. an Steigungen, Treppen, Brücken) verwendet werden.

Räumzeiten: Werktags zwischen 8 und 18  Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 9 bis 18 Uhr müssen die Gehwege sicher begehbar sein.

Lagerung von Schnee: Schnee und Eis dürfen nicht auf die Straße geschoben werden. Sie sind am Grundstücksrand oder auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Gehwegteil zu lagern.

Pflicht trotz Abstand: Auch wenn sich ein Grünstreifen oder ein Graben zwischen Weg und Grundstück befindet, entbindet dies nicht von der Winterdienstpflicht.

Sicherheit geht vor – Bußgelder möglich

Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass unzureichender Winterdienst nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellt, sondern auch rechtliche Folgen haben kann. Wer seiner Räum- und Streupflicht nicht nachkommt, muss bei Unfällen mit Bußgeldern oder zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen rechnen.

Weitere Informationen online verfügbar

Detaillierte Regelungen sowie die geltenden Satzungen und Verordnungen rund um den Winterdienst in Buxtehude finden sich auf der Website der Städtischen Betriebe Buxtehude:
www.staedtischebetriebe-buxtehude.de/baubetrieb/strassenreinigung

Das WOCHENBLATT berichtet aktuell über die Wetterlage und ihre Auswirkungen: https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/buxtehude/c-blaulicht/aktuelle-infos-zu-unfaellen-schulausfall-und-mehr_a386833

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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