Reaktionen aufs Gerichtsurteil zur Rübker Straße
"Die Planung war einfach nicht gerecht'"

Landrat Michael Roesberg Foto:archiv
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Stades Landrat sieht keine Fehler im Vorfeld / Kläger-Anwältin spricht von "Sensation" tk. Buxtehude. "Ich bedauere die Entscheidung, das ist ein Rückschlag", kommentiert Stades Landrat Michael Roesberg das Urteil des Verwaltungsgerichts Stade, das den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Rübker Straße als Buxtehuder A26-Zubringer aufgehoben hat. Er wolle jetzt nicht spekulieren, sondern das schriftliche Urteil abwarten. "Zusammen mit unserem Fachanwalt werden wir dann beurteilen, was zu tun ist", sagt Roesberg. Der Landrat betont, dass ein direkter Autobahnanschluss für Buxtehude als wichtigem Wirtschaftsstandort dringend erforderlich sei. Auf WOCHENBLATT-Nachfrage erklärt Michael Roesberg, dass er als einen Grund für einen Antrag auf Zulassung zur Berufung sieht, dass dem Landkreis keine Möglichkeit zur Nachbesserung bei der Planung eingeräumt wurde. Das Verwaltungsgericht Stade habe sich laut Landrat in seiner mündlichen Urteilsbegründung auf das Bundesverwaltungsgericht berufen. Das aber habe bei der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses die Möglichkeit zur Nachbesserung offengelassen. Dass im Vorfeld Fehler gemacht wurden, verneint Reosberg. Zudem sei der Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zeitlich nicht mit dem beklagten Planfesstellungsbeschluss in Übereinstimmung zu bringen. Letzterer sei schon gefasst worden, als es das Urteil noch nicht gab.

• Derweil im Stader Kreishaus Katerstimmung herrscht, knallten bei den Klägern, die sich in der Bürgerinitiative (BI) Rübker Straße zusammengetan hatten, am Dienstagabend die Sektkorken. "Mit diesem Erfolg haben wir nicht gerechnet", sagt BI-Sprecher Ulrich Felgentreu, der selbst Kläger war. Die BI fühle sich zu einhundert Prozent bestätigt. "Wir haben immer wieder auf die Planungsfehler hingewiesen", so Felgentreu. Er habe während der Verhandlung den Eindruck gewonnen, dass die Vertreter des Landkreises, einschließlich ihres Anwalts, wie ein aufgeschreckter Haufen gewirkt haben. Die Richter hatten offenbar selbst vor Ort recherchiert, so Felgentreu. Als es beispielsweise um die Enge der Anliegerstraßen gegangen sei, habe einer der Richter darauf hingewiesen, dass dort, wo auf Landkreis-Fotos nichts sei, jetzt ein Mehrfamilienhaus stehe.

Auch bei der Abwägung von alternativen Trassen, und damit dem Wachtelkönig im EU-Vogelschutzgebiet, habe der Landkreis vor Gericht laut BI-Sprecher kein gutes Bild abgegeben. Der Gutachter der Bürgerinitiative habe überzeugend dargelegt, dass es zur K40 eine Alternative gebe, die den Vogel in Ruhe lasse. 
Ulrich Felgentreu geht mit Landrat Michael Roesberg hart ins Gericht: Der habe die Rübker Straße unbedingt durchboxen wollen, Druck auf die Hansestadt und ihre Ratspolitiker ausgeübt. "Roesbeg trägt zu 90 Prozent die Schuld daran, dass die Pläne gescheitert sind. Ich würde mir an seiner Stelle überlegen, noch einmal als Landrat zu kandidieren."

• Die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen vertritt die Kläger der BI seit 2011. Sie nennt es "sensationell", dass der Planfeststellungsbeschluss nicht nur für rechtswidrig erklärt, sondern komplett aufgehoben wurde. Zwei Dinge sind nach Ansicht der Juristin dabei entscheidend gewesen. "Es gibt eine Grenze, was man den Betroffenen zumuten kann." Etwa beim Verkehrslärm oder durch die meterhohen Lärmschutzwände unmittelbar vor den Häusern. Und: "Es gibt Alternativen zur Rübker Straße." Das sei vor Gericht ausführlich erörtert worden. An dieser Stelle der Verhandlung habe das Gericht Zweifel an der Landkreis-Planung schon weit vor dem Urteil kundgetan. Hinzu komme auch noch, dass die Kosten für Alternativen nicht um die Summen höher liegen, die der Kreis als Argument für die K40 ins Feld führte.
"Die geplante Trasse ist nicht gerecht", fasst Roda Verheyen zusammen. Sie freut sich, dass ein "intensives Verfahren" zu Ende ist. Einem möglichen Antrag auf Zulassung der Revision sieht die Hamburger Rechtsanwältin gelassen entgegen.

• Buxtehudes Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt spricht angesichts des Urteils "von einer schlechten Nachricht für Buxtehude". Eine zentrale Anschlussstelle sei für die Hansestadt "dringend erforderlich". Sie sehe mit Sorge, dass sich die verkehrliche Entlastung nicht mehr zeitnah realisieren lasse.
• Der Arbeitgeberverband Stade kritisiert das Urteil in einer Presseerklärung und spricht ebenfalls von "einer bitteren Nachricht für Buxtehude", so Hauptgeschäftsführer Thomas Falk. Die Anbindung Buxtehudes an die A26 werde auf Jahre blockiert.

• Die Stader SPD-Kreistagsfraktion nennt die Vorgeschichte eine "vermurkste Planung". Der Vorsitzende Björn Protze will Gespräche mit der Kreisverwaltung darüber führen. "Gegebenenfalls müssen Konsequenzen gezogen werden", sagt er. Die Behördenleitung trage am Ende die Verantwortung für den Planfeststellungsbeschluss. Die SPD-Fraktion will keine weiteren rechtlichen Schritte gegen das Urteil einleiten, sondern unverzüglich eine Planung für eine neue Trasse.

• Die Neu Wulmstorfer SPD-Gemeinderatsfraktion fordert Niedersachsens Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann (CDU) auf, Maßnahmen zu planen, damit die Bürger in Rübke nicht zu Verlierern des Stader Urteils werden. "Die Freude des einen darf nicht zum Leid des anderen werden", sagt Tobias Handtke.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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