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Rechnungszinssenkung: Wer noch in diesem Jahr eine Versicherung abschließt, vermeidet finanzielle Einbußen

Foto: Pixabay_1156121_Cobanams

Jetzt aber schnell: Aufgrund der Senkung des Höchstrechnungszinses müssen Versicherte ab dem kommenden Jahr Abstriche bei der Versicherungssumme hinnehmen. Wer bis Ende Dezember noch eine Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung abschließt, ist deshalb klar im Vorteil.

Was ist der Höchstrechnungszins?

Mit dem fälschlicherweise oft als Garantiezins bezeichneten Höchstrechnungszins definiert das Bundesfinanzministerium den Zinssatz, den Versicherungen bei der Berechnung ihrer Deckungsrückstellungen verwenden dürfen.

Er sinkt seit Jahren kontinuierlich und ist für die Versicherer verbindlich. Zurzeit liegt er bei 0,9 Prozent, ab dem 1. Januar 2022 wird er weiter auf 0,25 Prozent sinken. Grund für die Senkungen ist die jahrelange Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank.

Finanzielle Nachteile für Verbraucher

Für Versicherungsnehmer ist die weitere Senkung des Zinssatzes keine gute Nachricht: Wenn sie ab dem kommenden Jahr eine Police unterschreiben, verringert sich die Versicherungssumme – die Beiträge bleiben dabei aber gleich hoch. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) steigen die Beiträge sogar, bei gleich hoher Versicherungsleistung.

Besonders junge Verbraucher sollten deshalb noch im Dezember zuschlagen, wenn sie eine Versicherung zur Altersvorsorge oder gegen Berufsunfähigkeit abschließen wollen. Sie sichern sich so noch eine Police zu vorteilhafteren Konditionen. Das gilt auch für  Grundfähigkeits-, Dread-Disease- und Erwerbsunfähigkeitsversicherungen.

Bis zu 13.125 Euro weniger

Das Finanzdienstleistungsunternehmen tecis macht den daraus entstehenden finanziellen Vorteil mit einer Beispielrechnung auf seiner Website deutlich: Der fiktive Versicherungsnehmer Sven ist 27 Jahre alt und entscheidet sich für eine fondsgebundene Rentenversicherung.

Über einen Zeitraum von 40 Jahren zahlt er monatlich einen Versicherungsbeitrag von 100 Euro ein.

Laut den Finanzexperten von tecis sichert sich Sven noch den Höchstrechnungszins von 0,9 Prozent, wenn er die Versicherung bis zum 32.12.2021 abschließt. In diesem Fall kommt er auf eine Auszahlung von 148.335 Euro. Wartet er bis zum nächsten Jahr, muss er sich durch des auf 0,25 Prozent gesunkenen Zinssatzes mit 135.210 Euro begnügen – das sind 13.125 Euro weniger, eine stattliche Summe.

Mehr Kosten bei gleicher Versicherungsleistung
Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zur Arbeitskraftabsicherung sieht es ähnlich aus. Auch hier kommt eine Beispielrechnung von tecis zu einem eindeutigen Ergebnis: Die 25 Jahre alte Einzelhandelskauffrau Marie schließt eine BU mit einer monatlichen Absicherung von 1.000 Euro bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ab, mit einer Dynamik von drei Prozent und 40 Jahren Laufzeit.
Unterschreibt sie die Police bis zum Jahreswechsel, kommt sie noch in den Genuss des Höchstrechnungszinses von 0,9 Prozent, bei einem monatlichen Einzahlungsbetrag von 65,36 Euro im Monat. Wenn Marie sich jedoch erst im nächsten Jahr für die BU entscheidet, erhöht sich ihr monatlicher Beitrag auf 69,58 Euro – bei gleicher Versicherungsleistung.

Die Vorteile eines höheren Rechnungszinses
Je höher der Höchstrechnungszins ausfällt, desto weniger Vertragsvermögen wird für Garantierückstellungen benötigt. Demzufolge kann mehr von diesem Vermögen für die chancenorientierte Geldanlage an den Kapitalmärkten genutzt werden.
Sinkt der Zinssatz, muss vom Vertragsvermögen mehr in die Garantiebildung investiert werden, und die Investitionsquote sinkt. Die Versicherung kann deshalb weniger an den Renditechancen der Kapitalmärkte partizipieren, was zu den negativen Effekten führt.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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