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Urlaubssaison - Einbruchssaison! - Was tun, wenn die Einbrecher die Wohnräume verwüstet haben?

Foto: unsplash.com

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Die Urlaubssaison ist auch in Zeiten der Corona-Pandemie eine beliebte Zeit für Einbrecher. Professionelle Einbrecher kümmern sich nicht um das Vorhandensein von Pandemien. Sie spionieren auch in diesen Tagen die infrage kommenden Häuser vorher aus. Sie wissen folglich, wann die Besitzer abwesend sind, und wie ein Unbefugter sich unbemerkt am besten Zugang zum Haus verschafft.

Abgesehen von den Verlusten an Wertsachen, Schmuck und Bargeld stellen oft die Schäden an Hab und Gut ein Problem dar. Nach einem Ausflug oder einem Urlaub eine verwüstete Wohnung vorzufinden, ist ein schockierender Eingriff in die Privatsphäre. Neben Wertgegenständen sind oft nicht ersetzbare Erinnerungsstücke abhanden gekommen oder zerstört worden.

Einbruch und verwüstete Wohnung - was tun?

Der Schock nach einem Einbruch sitzt tief. Da kann man nur konstatieren: Hoffentlich gut genug gegen Einbruchdiebstähle und Schäden am Hausrat versichert - wenn auch meist nur in Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Wer sich nicht gut genug gegen solche Schäden versichert hatte, oder fahrlässig ein Fenster offen gelassen hatte, steht gegenüber der Versicherung von vorneherein nicht gut da. Gleiches gilt, wenn gegenüber der zuständigen Versicherung absichtsvoll falsche oder ungenaue Angaben gemacht werden, die nicht belegt werden können, so die Deutsche Schadenshilfe im Interview.

 
Wer hingegen sinnvolle Sicherungsmaßnahmen getroffen hatte und es den Einbrechern möglichst schwer gemacht hat, hat oft bessere Karten. Das gilt vor allem, wenn alle Wertgegenstände sicher verwahrt wurden, wenn ein Verzeichnis über solche Besitzstände vorliegt, und wenn der Kauf aller zerstörten oder gestohlenen Gegenstände nachgewiesen werden kann.

Doch bevor die geschockten Wohnungsinhaber sich über solche Dinge Sorgen machen, sind bestimmte Erstmaßnahmen zu beachten.

 Folgende Maßnahmen sind unmittelbar nach dem Entdecken eines Einbruchs wichtig:

- auf keinen Fall die Wohnung betreten, da der Einbrecher noch anwesend sein könnte
- nichts anfassen, den Tatort unberührt lassen

Schadensaufnahme der Polizei überlassen

 
- auch die Spuren gescheiterter Einbruchsversuche melden
- eigene Fotos von der verwüsteten Wohnung machen
- Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei stellen
- umgehend die zuständige Versicherung benachrichtigen
- Versicherungsverträge, Kassenbelege und Fotos von allen gestohlenen Wertgegenständen und beschädigten Möbeln bereithalten
- alle getroffenen Diebstahlsicherungen erläutern und nachweisen
- eine exakte und vollständige Stehlgutliste erstellen, die der Polizei und der Versicherung übermittelt wird
- sowie Nachträge auf der Stehlliste vermeiden.

Problematisch ist, dass der Gutachter, den die Versicherungen zur Schadensaufnahme schickt, oft erst nach ein oder zwei Wochen vorbei kommt. Daher ist es wichtig, beim Benachrichtigen der Versicherung erfragen, ob der Tatort bis zum Eintreffen des Gutachters so belassen werden soll, oder ob die eigenen Fotos ausreichen, weil er nicht sofort kommen kann. Ebenso problematisch ist es, wenn alle Versicherungspolicen, Kaufbelege, Kassenzettel und Fotos von Wertgegenständen aus dem eigenen Besitz nicht in einem Bankschließfach - aufbewahrt wurden. Sind sie verschwunden, ist guter Rat teuer.

Einbruchdiebstähle aus juristischer Sicht

Versicherungen sehen einen durch Einbruchdiebstahl verursachten Schaden nur als Einbruchdiebstahl an, wenn sich Unbefugte mit oder ohne Gewaltanwendung Zugang zu abgeschlossenen Wohnbereichen verschafft haben. Dort müssen sie Gegenstände entwendet und bei der Suche nach Beute erkennbare Schäden angerichtet haben. Vandalismus und Einbruchdiebstähle sind oft zeitgleiche Schadensfälle. Daher werden auch verwüstete Wohnräume als einbruchsbedingte Vandalismus-Schäden angesehen. Sie werden laut Versicherungsrecht den Einbruchdiebstahlschäden zugerechnet. Das bedeutet: Auch eine verwüstete Wohnung ist mitversichert. Und immerhin 87.145 Wohnungseinbrüche wurden im vergangenen Jahr von der Kriminalstatistik erfasst (Quelle: grundeigentuemer.com).

Sofern Einbrecher jedoch keine sichtbaren Schäden an Türen oder Fenstern hinterließen, ist ein Versicherungsschutz häufig nicht gegeben. Offensichtlich hatten die Eindringliche durch gekippte Fenster, unverschlossene Haustüren, herumliegende Leitern, für Einbrüche nutzbare Gartenwerkzeuge oder im Blumentopf deponierte Schlüssel leichtes Spiel. Das wird als Fahrlässigkeit bzw. als "Obliegenheitsverletzung" eingestuft. Es kostet die Geschädigten unter Umständen den (kompletten) Versicherungsschutz.

Das OLG Köln stellte fest, dass Hausratsversicherungen bei Einbruchdiebstählen, die ohne Aufbruchspuren bleiben, nur dann finanzielle Leistungen erbringen müssen, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Wohnung beim Verlassen immer optimal gesichert wurde. Es gibt aber Grauzonen. Stand beispielsweise an der Vorderseite des Hauses ein Fenster zur belebten Straße auf Kipp, aber die Einbrecher brachen rückwärtig zum Garten hin eine gesicherte Terrassentür auf, dann zahlt die Versicherung meist.

Mieter und Hausbesitzer haben Pflichten

Beispielweise dürfen die von Einbrüchen betroffenen Personen die polizeilichen Ermittlungen nicht erschweren. Die sogenannte Stehlliste ist eine elementare Unterstützung der Beamten. Sie sollte möglichst akkurat und vollständig sein. Gut ist, wenn alle als gestohlen gemeldeten Gegenstände mit Fotos und Rechnungen belegt werden können. Falls nämlich später Diebesgut irgendwo aufgefunden wird, kann man es so leichter den Vorbesitzern zuordnen.

Welche Versicherung ist sinnvoll?

Eine  Hausratsversicherung umfasst sämtliche Schäden , die Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung von eigenem Inventar. Gute Versicherungen versichern - meistens optional - auch

- Gegenstände, die zur Arbeit in Beruf und Haushalt dienen
- Besitztümer anderer im Haus befindlicher Personen (z. B. Besucher), nicht aber die eines Untermieters
- sowie gesicherte Wertgegenstände, die als Kapitalanlage dienen (z. B. Antiquitäten, Schmuck, Goldbarren, Aktien etc).

Letztere sind nur in einer bestimmten Höhe abgesichert.

Glasbruch, demolierte Türschlösser oder aufgebrochene Garagen, die einen Zugang zum Haus bieten, sind nicht immer mitversichert. Daher ist effektiver Gebäudeschutz umso wichtiger. Einbrecher brechen ihre geplante Tat oft ab, wenn sie zu lange brauchen, um ins Haus zu gelangen. Die Gefahr des Entdecktwerdens steigt mit jeder Minute. Falls sich die Einbrecher mit Gewaltanwendung und Bedrohung Zugang zu Tresoren oder versteckten Wertsachen verschaffen, ist der Tatbestand des Raubes gegeben. In diesem Fall sind alle gestohlenen Objekte und Wertgegenstände durch die Hausratversicherung abgedeckt.

Wer zahlt für Schäden an Haus und Wohnung?
Die Behebung von materiellen Schäden an Haus und Wohnung sollte zeitnah vorgenommen werden. Sie ist oft sehr kostenintensiv. Die  versicherungstechnische Regulierung wird entweder von der Hausratversicherung oder einer zusätzlich abgeschlossenen Gebäudeversicherung erledigt.

 
Als Grundregel gilt: In Mietwohnungen ist meist die Hausratversicherung zuständig, bei Häusern eher die Gebäudeversicherung. Vermieter von Mehrparteienhäusern sollten davon ausgehen, dass nicht alle ihrer Mieter eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Daher ist es für Vermieter ratsam, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, die auch einen Deckungsschutz für Einbruchschäden umfasst.

Psychische Folgen nicht verdrängen
Neben allen materiellen Schäden, die nach einem Einbruch entstanden sein mögen, sind auch die psychischen Folgen nicht zu verdrängen!

Einbrecher in den eigenen vier Wänden sind ein tiefer Eingriff in die Intimsphäre. Und wer die Einbrecher gar auf frischer Tat ertappt und noch aus der Terrassentür des Wohnzimmers fliehen sieht, sollte das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Albträume über Wochen können die Folge sein, und manch Betroffene(r) entwickelt im Nachgang gar Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung  (PTBS).

Heldenhaftes Herunterspielen oder Verdrängen-wollen des Vorfalls sind oft keine Lösung - besser ist oftmals, sich psychologische Hilfe zu suchen. Der Hausarzt kann ein erster Ansprechpartner sein und in der Regel auch Kontakt zu geeigneten Psychotherapeuten herstellen, die in oftmals nur wenigen Sitzungen große Fortschritte bei der  Bewältigung des Vorfalls bieten können.

 

Redakteur:

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