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Von der Finanzierung bis zum Aufgabenbereich: So organisiert sich die Feuerwehr in Deutschland

Foto: https://pixabay.com/photos/firefighter-respirators-4324587/
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Lange Zeit war das Löschen von Bränden die wichtigste Aufgabe der Feuerwehr. Doch mittlerweile wird dieser Bereich immer mehr von anderen Herausforderungen in den Hintergrund gedrängt. Vor allem technische Einsätze nehmen zu, sodass Feuerwehrleute heutzutage regelrechte Allroundtalente im Bergen, Retten, Helfen und Schützen sind. Feuerwehr ist aber nicht gleich Feuerwehr, denn bei der Gesetzgebung haben die Länder ein Wörtchen mitzureden und auch unterschiedliche Formen gibt es, die sich auf die Organisation und Finanzierung auswirken. Der folgende Artikel beleuchtet diese Thematik.

Arten von Feuerwehren und ihre Zuständigkeiten

Grundsätzlich kann zwischen Freiwilligen-, Berufs- und Betriebs- oder Werkfeuerwehren unterschieden werden. In konkreten Zahlen: In Deutschland gibt es mehr als 22.000 Freiwillige Feuerwehren, rund 110 Berufsfeuerwehren und ca. 760 Werkfeuerwehren. Wann genau Städte und Gemeinden eine Berufsfeuerwehr einrichten müssen, regeln die einzelnen Ländergesetze. Vereinfacht lässt sich feststellen, dass ab einer Einwohneranzahl von über 100.000 Personen die Verpflichtung besteht, eine Berufsfeuerwehr zu etablieren. In Niedersachsen existieren zum Beispiel momentan elf Berufsfeuerwehren und zwei Hauptamtliche Wachbereitschaften (HWB).

Darüber hinaus sind Firmen mit überdurchschnittlichem Gefährdungspotential, wie Autofabriken, Chemiewerke oder Verkehrsflughäfen, ebenso dazu verpflichtet, eine Werkfeuerwehr vorweisen zu können.

Grundsätzlich sind die Städte und Gemeinden für die Feuerwehren in Deutschland zuständig – und das schon relativ lange. Denn: Bereits seit dem Mittelalter gehört der Brandschutz zu den kommunalen Pflichtaufgaben. Verantwortlich hierfür sind die jeweiligen Bürgermeister. Der Bund hat auf dem Gebiet des Feuerwehrwesens hingegen kein Mitwirkungsrecht.

Finanzierung von Fahrzeugen und anderer Ausrüstung

Um die vielfältigen Feuerwehraufgaben meistern zu können, ist eine entsprechende Ausrüstung unerlässlich. Die Anforderungen in puncto Ausstattung und Ausbildung regeln die Feuerwehr-Dienstvorschriften und Normen nahezu bundeseinheitlich. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Wehren über die notwendige Ausrüstung verfügen und die Aufgaben im Rahmen eines möglichst sicheren Arbeitsumfelds wahrgenommen werden können.
Im Fuhrpark dürfen natürlich Löschfahrzeuge nicht fehlen. Während diese primär auf die Brandbekämpfung ausgelegt sind, ist der Einsatzleitwagen für die Koordination und Überwachung schwieriger Situationen in Verwendung.

Damit werden Einsätze geleitet, Kollegen per Funk verständigt sowie Führungsmaterialien transportiert. Das Fahrzeug kann also als mobiles Büro beschrieben werden.

Sowohl Fahrzeuge als auch andere Ausrüstungsgegenstände werden grundsätzlich von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde finanziert. Was den Neubau oder die Erweiterung von Feuerwehrgerätehäusern angeht, gewähren die Länder jedoch gewisse Zuwendungen. Auch bei den Einsatzfahrzeugen sind Unterstützungen des Landes üblich. Wann Mittel in welcher Höhe zur Verfügung gestellt werden, variiert jedoch von Land zu Land.

Wird ein Brand vorsätzlich verursacht oder erfolgt eine falsche Alarmierung durch Fehlverhalten, kann außerdem eine Kostenübernahmeverpflichtung entstehen.

Die Einnahmen dienen in einem solchen Fall dem Ausgleich der entstandenen Kosten und können als Refinanzierung betrachtet werden.

Als weitere Einnahmequellen sind Spenden und Gelder von Fördervereinen zu nennen, die die Arbeit von Freiwilligen Feuerwehren teilweise erheblich vereinfachen. Zusätzliche Ausrüstung, die von staatlicher Seite nicht finanziert wird, kann somit oftmals nur  mit privaten Geldern von großzügigen Unterstützern beschafft werden.

 
Vielfältiges Aufgabengebiet

In puncto Aufgabengebiet wird in Deutschland grundsätzlich zwischen dem abwehrenden und dem vorbeugenden Brandschutz unterschieden. Die Tätigkeit der Kräfte im abwehrenden Brandschutz erregt meist sehr großes öffentliches Interesse. Sobald die Alarmierung erfolgt, rücken die Feuerwehrleute aus und versuchen schnellstmöglich den Einsatzort zu erreichen. Allerdings beschränkt sich die Arbeit der Einsatztruppe, wie bereits eingangs erwähnt, längst nicht mehr nur auf das Löschen von Bränden. Das Sichern von Unfallstellen, das Beseitigen von umgestürzten Bäumen, das Auspumpen von vollgelaufenen Kellern und das Retten von eingebrochenen Personen aus vereisten Gewässern sind nur ein paar der weiteren Aufgaben.

Der vorbeugende Brandschutz wirkt – im Gegensatz dazu – vor allem im Hintergrund.

In erster Linie sind bauliche und organisatorische Maßnahmen, die das Entstehen und Verbreiten von Bränden verhindern, dem vorbeugenden Brandschutz zuzuordnen. Zum Beispiel das Anlegen von Flucht- und Rettungswegen sowie der Einbau von Brandschutztüren.

Redakteur:

Online Redaktion aus Buxtehude

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