Frackinggesetz: Bürgerinitiativen fordet: Wasserschutz statt Wirtschaftsförderung - Brief an Bundespolitiker aus der Region

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(mi).

Kurz bevor das umstrittene Fracking-Gesetz im Bundestag verabschiedet werden soll, hat die Bürgerinitiative „Kein Fracking in der Heide“ in einem Brief nochmals deutlich gemacht, dass der einzig wirksame Schutz für Wasser, Boden und Gesundheit nur ein Verbot jeglicher Fracking-Vorhaben ist. Unter diesem Generalvorbehalt nimmt das Schreiben außerdem Stellung zu einzelnen Regelungen des Gesetzesvorhabens. Der Brief richtet sich an die Bundestagsabgeordneten Svenja Stadler (SPD), Michael Grosse-Brömer (CDU) und Julia Verlinden (Grüne).

Die wichtigste Forderung der BI ist, dass Einschränkungen beim Fracking zwingend auch die Förderung von Erdöl einschließen müssten. Hintergrund: Im aktuellen Gesetzentwurf beziehen sie sich nur auf die Förderung von Erdgas. „Es gibt keinen vernünftigen Grund, die Schiefergasgewinnung zu regulieren, nicht aber die von Öl“, kritisieren die Fracking-Gegner. Die BI warnt: Wird diese Unterscheidung beibehalten, ist Fracking im Landkreis kaum einschränkbar. Der Grund: Suche und Förderung erstreckten sich im Kreis ausschließlich auf Erdöl.
Nicht ausreichend ist laut BI auch der Trinkwasserschutz. Verbotszonen müssten zwingend nicht nur für Wasserschutz-, sondern auch für Wasservorranggebiete gelten. Nur so könne eine Gefährdung des Grundwassers im Landkreis Harburg effektiv ausgeschlossen werden.
Kritik äußert die BI auch an Bestandsschutzregelungen für laufende Förderungen. Der Bestandsschutz gelte auch für Förderung und Verpressung in Wasserschutzgebieten. Der Bestandsschutzpassus im Gesetzespaket hebele damit die Regelungen zum Grundwasserschutz, die dort ebenfalls vorgesehen sind, praktisch wieder aus.
„Die Gefährdung des Trinkwassers duldet keinen Bestandsschutz“, heißt es dazu in dem Schreiben an die Politik.

Redakteur:

Mitja Schrader

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