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Olaf Muus für Haushaltsjahre 2009 bis 2017 entlastet
Jahresabschlüsse und Infos über Satzungen der Samtgemeinde Hanstedt

Wurde entlastet: Hanstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus | Foto: as
  • Wurde entlastet: Hanstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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sv/nw. Hanstedt. Die Berichte über die Prüfungen der Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2017 der Samtgemeinde Hanstedt liegen vor. Diese wurden dem Samtgemeinderat vorgelegt, der daraufhin Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus die Entlastung für die Haushaltsjahre 2009 bis 2017 erteilte. Entlastung erhielt Muus auch in seiner Funktion als Gemeindedirektor nach Prüfung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2017 der Gemeinde Hanstedt für die entsprechenden Haushaltsjahre.
Die Jahresabschlüsse, die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes sowie die Stellungnahmen des Samtgemeinde-Bürgermeisters und des Gemeindedirektors liegen in der Zeit von Montag, 4. Januar, bis Dienstag, 12. Januar 2021, im Rathaus der Samtgemeinde Hanstedt, Rathausstraße 1, 21271 Hanstedt, während der Sprechzeiten öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird um telefonische Terminvereinbarung gebeten.
Außerdem wurden folgende Satzungen im Amtsblatt für den Landkreis Harburg Nr. 51 vom 17. Dezember veröffentlicht:

  • 19. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Beseitigung von Abwasser aus dezentralen Abwasseranlagen der Samtgemeinde Hanstedt vom 5. Dezember 2000.
  • 15. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung Egestorf der Samtgemeinde Hanstedt vom 5. Dezember 2000.

Die Satzungen sind seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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