Ärgerlich: Bislang kein Ökolabel für Laubpuster

Für Hausmeister Werner Zutz ist der Laubbläser eine große Hilfe
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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(jd). Vergabekriterien für EU-Umweltzeichen fehlen. Das ist lästig am Herbst: Haufenweise Laub, das jetzt von den Bäumen fällt und beiseite geschafft werden muss. Wer sich die Arbeit erleichtern will, greift statt zur Harke zum motorbetriebenen Laubsauger oder -bläser. Doch diese Geräte machen meist einen Höllenlärm und können locker bis zu 100 Dezibel erreichen - so viel wie ein Presslufthammer. Deswegen dürfen die lautstarken Laubbeseitiger nur zu eingeschränkten Zeiten betrieben werden.

Rasenmäher und Schredder dürfen werktags zwischen 7 und 20 Uhr dröhnen, die Nutzung besonders lärmender Gerätschaften wie Laubbläser oder Rasentrimmer ist hingegen nur von 9 bis 13 Uhr sowie von 15 bis 17 Uhr zulässig. So steht es in der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV). Darin steht auch, dass diese Einschränkungen nicht gelten, wenn einem Gerät das EU-Umweltzeichen (Ecolabel) verliehen worden ist. Auf diese Regelung wies das WOCHENBLATT in der Online-Version des Artikels "Das Ende der Mittagsruhe" hin.

In einem Gespräch mit der deutschen Vergabestelle für das Ecolabel, dem Qualitätssiegel-Institut RAL, wurde mitgeteilt, dass derzeit kein einziges Gartengerät mit diesem Umweltzeichen versehen ist. "Es gibt keine Vergabegrundlage", erläutert RAL-Bereichsleiter Henning Scholtz. Die entsprechende EU-Richtlinie bestehe zwar schon seit mehr als einem Jahrzehnt, doch Brüssel habe noch keine speziellen Kriterien für umweltfreundliche Gartengeräte aufgestellt. Wer sich also in Bau- und Gartenmärkten auf die Suche nach lärmarmen Laubbläsern mit dem Ecolabel begeben hat, war leider vergeblich unterwegs. Das EU-Umweltzeichen kann gar nicht an diesen Geräten kleben, auch wenn diese noch so leise sind.

• Als Alternative komme der "blaue Engel" in Betracht, so Scholtz. Dieses nationale Umweltzeichen würden bereits etliche Gartengeräte der verschiedensten Hersteller tragen. Doch aufgepasst: Ausnahmeregelungen bei den Nutzungszeiten gibt es hier nicht. Der "blaue Engel" ist nun mal nicht das "Ecolabel".

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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