Ohrfeige für Flecken Harsefeld

Der Vorschlag von Marion Balzer und ihrem Mann Manfred, die umstrittene Straße in Chlodwig-Poth-Weg umzubenennen, stieß bei der Gemeinde auf Ablehnung
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(jd). Zweifel über Zweifel: Im Fall des Hollenbecker "Straßenraubes" liegt jetzt die Urteilsbegründung vor. Mit diesem Urteil wird der Flecken Harsefeld ordentlich "abgewatscht": Die Gemeinde hat sich nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes Stade einen knapp 150 langen, privaten Straßenabschnitt widerrechtlich angeeignet (das WOCHENBLATT berichtete). Jetzt liegt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Bis Ende April hat die Kommune nun Zeit, Berufung einzulegen. Ein Angebot der Eigentümerin, sich doch noch gütlich zu einigen, haben die Gemeindepolitiker jetzt ausgeschlagen.

Kürzlich hatte Marion Balzer, der ein rund 144 Quadratmeter großes Teilstück der Straße "Buttermoor" im Harsefelder Ortsteil Hollenbeck gehört, einen Vorschlag zur Güte gemacht: Die gegen ihren Willen im Sommer 2013 erfolgte Straßensanierung muss nicht rückgängig gemacht werden. Ihre Bedingung: Sie wird finanziell entschädigt und die Straße erhält einen neuen Namen. "Chlodwig-Poth-Weg", lautete ihr Vorschlag. Damit wolle sie an den verstorbenen Karikaturisten und Satiriker ("Titanic") erinnern, der sich stets gegen staatliche Willkür aufgelehnt habe, so Balzer.

Doch die Kommunalpolitiker stellten sich jetzt quer: Der Harsefelder Verwaltungsausschuss beriet in nicht-öffentlicher Sitzung über das Thema. Das Ergebnis: "Eine Umbenennung wird aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt", teilte Gemeindedirektor Rainer Schlichtmann auf WOCHENBLATT-Anfrage mit. Die Gemeinde lasse sich nicht unter Druck setzen. Das Recht, Straßennamen zu vergeben, stehe allein dem Rat zu.

Mit dieser Entscheidung wird die Sache nicht einfacher: Voraussichtlich geht der Rechtsstreit in die zweite Instanz. Die Gemeinde erwägt, Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg einzulegen. "Wir prüfen jetzt unser weiteres Vorgehen", sagt Rathaus-Vizechef Bernd Meinke. Er signalisiert weiter Gesprächsbereitschaft gegenüber der Familie Balzer. Aber auch andere Optionen werden laut Meinke bereits durchgespielt: Sollte es zu keiner Einigung kommen und Harsefeld auch vor dem OVG unterliegen, wird womöglich ein Streifen auf der anderen Straßenseite gepflastert.

So oder so: Der ungewöhnliche "Straßenraub" kommt die Gemeinde auf jeden Fall teuer zu stehen. Wird das Urteil rechtskräftig, muss auf dem Abschnitt, der Marion Balzer gehört, der alte Zustand wiederhergestellt werden. Damit wären nicht nur die knapp 40.000 Euro für Straßensanierung völlig sinnlos ausgegeben. Auch das Herausreißen des nicht einmal zwei Jahren alten Pflasters würde ebenso ins Geld gehen wie der Plan, die Straßenverlauf zu ändern.

In der Urteilsbegründung setzten sich die Richter eingehend mit der Rechtsauffassung der Kommune auseinander, das betreffende Wegestück sei bereits 1983 durch die Eintragung in ein sogenanntes straßenrechtliches Bestandsverzeichnis dem öffentlichen Verkehr gewidmet worden. Dabei zieht sich das Wort "Zweifel" wie ein roter Faden durch den Schriftsatz. Für die Richter ist es nicht nachvollziehbar, dass es sich tatsächlich um die jetzige Straße "Buttermoor" handeln soll, die vor mehr als 30 Jahren ins amtliche Verzeichnis eingetragen worden ist. Nachträglich vorgenommene handschriftliche Änderungen seien ebensowenig plausibel wie Angaben zur Länge und zur Lage der Straße.

Der Vorschlag von Marion Balzer und ihrem Mann Manfred, die umstrittene Straße in Chlodwig-Poth-Weg umzubenennen, stieß bei der Gemeinde auf Ablehnung
Im Sommer 2013 waren die Bagger angerückt, um das "Buttermoor" zu sanieren
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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