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ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Streit endet vor Gericht
Prozess um Ospalski-Grundstück in Harsefeld hat begonnen

Bis auf einen Zaun, der den Waschpark ankündigt, ist auf dem Grundstück in Harsefeld nicht viel passiert | Foto: jab
  • Bis auf einen Zaun, der den Waschpark ankündigt, ist auf dem Grundstück in Harsefeld nicht viel passiert
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jab. Stade/Harsefeld. Die Fronten sind verhärtet: Das wurde während der Güteverhandlung vor dem Stader Landgericht deutlich. Denn hier hat am Freitag der Prozess gegen die Harsefelder Geschäftsfrau Astrid Ospalski begonnen. Sie ist die Ehefrau des ehemaligen Fleckenbürgermeisters Michael Ospalski. Der Flecken Harsefeld fordert von ihr die Rückübertragung eines großen Teilgrundstückes im Handelsweg. Grund: Ospalski hat die Frist, das Grundstück bis zum 30. Juni 2020 zu bebauen, nicht eingehalten. Aufgrund eines Ratsbeschlusses im vergangenen Sommer muss die Verwaltung die Forderung nun gerichtlich durchsetzen.

Das war geschehen

Hintergrund: 2001 hatte die Geschäftsfrau das 5.500 Quadratmeter große Grundstück für ca. 28 Euro den Quadratmeter vom Flecken gekauft. Dort sollte laut Kaufvertrag ein Waschcenter, ein Reifenhandel und Geschäft für Kfz-Zubehör entstehen. Das Vorhaben musste innerhalb von drei Jahren umgesetzt werden, ansonsten sollte das Grundstück zurückgegeben werden. Das Projekt klappte nicht, stattdessen wurde aber eine 150 Quadratmeter große Fläche für die Ausstellung von Fahrzeugen gepflastert. Auch zum Bau eines Einzelhandelsmarktes kam es nicht.

"Ospalski-Deal" in Harsefeld: Politikern riss der Geduldsfaden

2017 wurde ein Teil der Fläche an den Inhaber eines benachbarten Gewerbebetriebes verkauft. Kaufpreis: 238.000 Euro. Hier verzichtete die Gemeinde - ohne Rücksprache mit der Politik zu halten - auf ihr Rückkaufsrecht. Auch der Bau einer Seniorenresidenz 2018 durch einen Investor scheiterte. Hier hätten 420.000 Euro gewinkt. Kurz darauf wurde das Grundstück für 560.000 Euro über ein Maklerbüro angeboten. Verkauft wurde es jedoch nicht, das Angebot wurde zurückgezogen. Später gab es dann eine vage mündliche Vereinbarung mit der Gemeinde, dass bis zum 30. Juni 2020 ein Gebäude errichtet werden muss, ansonsten kommt es zur Rückübertragung für 35 Euro pro Quadratmeter. Nun sollte ein Waschcenter entstehen, für das ein Bauantrag beim Landkreis eingereicht wurde. Doch bis heute ist das Areal nicht bebaut.

Richterin schlägt Alternativen zum Prozess vor

Einer Mediation, wie von der Vorsitzenden Richterin angeboten, stimmten beide Parteien nicht zu. Der Flecken habe ein klares Votum der Gremien. Ein Richtungswechsel bedürfe einer erneuten Abstimmung. Auf Seiten Ospalskis gebe es außerdem wenig Hoffnung, dass eine Mediation zum Ergebnis führen würde.
Die Richterin schlug zwei Angebote vor, um eine Einigung zu erwirken. Vorschlag A: Ein neuer Vertrag wird geschlossen. Eine Frist, bis wann und in welcher Größe ein Bau erfolgt sein muss, wird festgelegt. Sie beginnt allerdings erst mit Erhalt einer Baugenehmigung. Vorschlag B: Der Preis für die Rückübertragung wird neu festgelegt.

Sie wies zudem auf die möglichen Risiken hin. U.a. sei von einer Verjährung nicht auszugehen. Es sei nach den Worten der Richterin auch "spannend" zu sehen, ob die Bebauung durch die Pflasterung erfüllt wurde. Ein weiterer wichtiger Punkt sei ein möglicher Verstoß gegen Treu und Glauben. Bedeutet in diesem Fall: Die Beklagte hätte gern gebaut, ein Vorhaben wurde aber durch den Flecken verhindert.

Verhandlung ohne Einigung

Dennoch blieben die Parteien, auch nach einer kurzen Besprechung, bei ihren Anträgen: Der Flecken will sein Grundstück zurück, Ospalski möchte es behalten und bebauen.

Anwalt Dr. Wolf von der Wense, der den Flecken vertritt: "Der Flecken wartet seit 2001, dass es irgendwie weitergeht. Er hat den Eindruck gewonnen, dass Frau Ospalski ihre Verpflichtungen nicht ernsthaft verfolgt hat. Der Vorschlag eines neuen Vertrags kommt nicht in Betracht, wir fordern die Rückübertragung." Die Geduld sei am Ende.

Ospalskis Anwalt, Dr. Ernst Ludwig Nell, hingegen stimmt der Rückgabe nicht zu. "Frau Ospalski hat das Grundstück gekauft, um es zu bebauen und dabei wird es auch bleiben." Der Geschäftsfrau selbst sei das Verhalten des Fleckens unverständlich. Die Gemeinde habe gewusst, dass die Baugenehmigung beantragt ist. "Es scheint nicht darum zu gehen, dass das Grundstück bebaut wird", so Ospalski. Denn das könnte sie nach der Genehmigung ja und dann wäre alles gut.

Das Urteil ist für Freitag, 7. Mai, angesetzt.

Umstrittener Grundstücksdeal: Vize-Landrat steht in der Kritik
Redakteur:

Jaana Bollmann aus Stade

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