Wenn sich der Bürger beobachtet fühlt: Immer häufiger findet Videoüberwachung statt

Im Fokus der Überwachungskamera: Jugendliche, die sich auf dem Apenser Parkplatz treffen | Foto: jd
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jd. Apensen. Sie hängen in Einkaufszentren, Bahnhöfen und Tankstellen: Videokameras verfolgen uns auf Schritt und Tritt. Videoüberwachung findet mittlerweile fast vor unserer Haustür statt - selbst in den Dörfern. So sind beispielsweise rund um den großen Parkplatz in der Ortsmitte von Apensen Überwachungskameras installiert. Das WOCHENBLATT fragte nach: Ist das zulässig? Und an wen kann sich ein Bürger wenden, wenn er meint, dass seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden?

Für die Videoüberwachung gelten mittlerweile strenge Regeln. So dürfen Kommunen frei zugängliche Plätze nur dann überwachen, wenn das öffentliche Interesse an der Kontrolle höher zu bewerten ist als das Grundrecht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung. Diese sogenannte Beobachtung durch Bildübertragung ist im niedersächsischen Datenschutzgesetz geregelt.

Ein wenig lockerer sind die Bestimmungen auf Privatgrundstücken wie dem Apenser Parkplatz: "In diesem Fall greift das Bundes-Datenschutzgesetz", erläutert Dr. Mattias Fischer, Pressesprecher der niedersächsischen Beauftragten für den Datenschutz. Laut Fischer wird die Videoüberwachung des Parkplatzes grundsätzlich durch das Hausrecht gedeckt: "Es zählt zu den legitimen Interessen eines Eigentümers, dass er überwachen kann, was auf seinem Grund und Boden passiert."

"Das ist ein sehr sensibles Thema", meint Peter Möller, dem der größte Teil der betreffenden Parkplatz-Fläche in Apensen gehört: "Ich habe die Kameras aus Präventionsgründen installieren lassen." Er wolle auf diese Weise Vandalismus vorbeugen: Allein das Wissen, dass ein Objektiv auf sie gerichtet sei, schrecke potenzielle Täter ab.

Möller betont, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten: "Die Kameras sind so eingerichtet, dass sie nur das Privatgelände mit dem Parkplatz im Blick haben." Tatsächlich sind angrenzende Straßen und Fußwege laut höchstrichterlichem Urteil tabu. Eine Videoüberwachung, die Passanten auf öffentlichen Flächen erfasst, ist unzulässig, so die gängige Rechtsprechung.

Wer im Zweifelsfall Klarheit haben möchte, ob seine Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wendet sich an die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz (Kontaktdaten siehe Kasten). "Wir sind der richtige Adressat" erklärt Behördensprecher Fischer. Da in solchen Fällen weder die Ordnungsämter der Kommunen noch der Landkreis zuständig seien, solle sich niemand scheuen, direkt seine Behörde in Hannover zu kontaktieren.

Bei Anfragen zum Thema Videoüberwachung oder konkreten Beschwerden können sich Bürger an die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz, Barbara Thiel, wenden.

Ihre Behörde ist wie folgt zu erreichen:

per Brief: Postfach 221, 30002 Hannover

Persönlich: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover

telefonisch: 0511 - 1204500

E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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