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ORTSUMGEHUNG B3 NEU SOLL ELSTORF ENTLASTEN - Millionen-Projekt geprüft

Bürgerbeteiligung startet
Erweiterung des Bodenabbaus in Holtorfsbostel

Die Übersichtskarte mit der geplanten Erweiterung (rot gestrichelt) und der genehmigten Abbaustätte (schwarze gestrichelt). Der große, schwarz gestrichelte Rahmen zeigt das Untersuchungsgebiet | Foto: Karte: Landkreis Harburg
  • Die Übersichtskarte mit der geplanten Erweiterung (rot gestrichelt) und der genehmigten Abbaustätte (schwarze gestrichelt). Der große, schwarz gestrichelte Rahmen zeigt das Untersuchungsgebiet
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bim/nw. Hollenstedt. Die Heidelberger Sand- und Kies GmbH mit Sitz in Stade hat beim Landkreis Harburg die Erweiterung ihres laufenden Bodenabbaus in Holtorfsbostel auf Gebiet der Gemeinden Regesbostel und Halvesbostel (Samtgemeinde Hollenstedt) beantragt. Um die Erweiterung zu prüfen, hat die Abteilung Boden/Luft/Wasser des Landkreises Harburg ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung eingeleitet. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange haben nun die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände über eine Online-Öffentlichkeitsbeteiligung das Wort.

Was ist beantragt?
Laut dem Landkreis Harburg ist beantragt, neben der Weiterführung des bisherigen Sand- und Kiesabbaus plant das Unternehmen, die bestehende Abbaufläche direkt angrenzend um rund 28,2 Hektar zu erweitern. Die vorgesehenen Erweiterungsflächen werden derzeit vorwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Dort könnten innerhalb von 18 Jahren rund 2,1 Millionen Kubikmeter Sand und Kies in 7,5 bis 8,5 Metern Tiefe abgebaut werden. Änderungen des Abbauverfahrens und der Abbautechnik sowie wesentliche Änderungen der bestehenden Aufbereitungsanlagen sind nicht vorgesehen. Sand wird in erster Linie im Trockenabbauverfahren gewonnen. Innerhalb der südlichen Erweiterungsfläche sollen ein Abbaugewässer angelegt und die Rohstoffe im Nassabbau gefördert werden.

Wie können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen einsehen?
Die Planunterlagen stehen ab heutigen Freitag, 25. Februar, bis einschließlich Donnerstag, 24. März, unter www.landkreis-harburg.de/bodenabbau-holtorfsbostel für Stellungnahmen zur Verfügung. Für Rückfragen stehen Gitta Tschauder (Tel. 04171-693-463, E-Mail: bodenabbau72@lkharburg.de) und Susan Hirschfeld (Tel. 04171-693-604, E-Mail: bodenabbau72@lkharburg.de) in der Abteilung Boden/Luft/Wasser der Kreisverwaltung zur Verfügung.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum im Rathaus der Samtgemeinde Hollenstedt und im Winsener Kreishaus zur Einsicht aus:
· Rathaus Samtgemeinde Hollenstedt, Hauptstraße 15, 21279 Hollenstedt (während der üblichen Öffnungszeiten, gerne Terminvereinbarung unter Telefon: 04165 950, Telefax: 04165 9566 oder E-Mail samtgemeinde@hollenstedt.de).
· Landkreis Harburg, Abteilung Boden/Luft/Wasser, Schloßplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) (ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter 04171 693-463)

Nur wenn diese beiden Möglichkeiten zur Einsicht wegen der Corona-Pandemie vollständig eingeschränkt werden, kann telefonisch unter 04171 693-463 oder per E-Mail unter bodenabbau72@lkharburg.de um Zusendung der Unterlagen gebeten werden.

Wie können die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ihre Belange über Einwendungen geltend machen?
Bürgerinnen und Bürger sowie Umweltverbände, deren Interessen durch das beantragte Vorhaben berührt sind, können ihre schriftlichen Einwendungen bis einschließlich Montag, 25. April, beim Landkreis Harburg oder der Samtgemeinde Hollenstedt einreichen. Es wird gebeten, dafür  bevorzugt das Onlineformular zu nutzen unter www.landkreis-harburg.de/bodenabbau-holtorfsbostel. Sollte das nicht möglich sein, können die Einwendungen per E-Mail an bodenabbau72@lkharburg.de gesendet werden.

Wie geht das Verfahren anschließend weiter?
Nach Ende dieser Äußerungsfrist werden die abgegebenen Stellungnahmen gemeinsam mit dem Antragsteller, den Einwendenden und den beteiligten Behörden gegebenenfalls während eines nichtöffentlichen Erörterungstermins in Präsenz oder Online besprochen. Nach Abschluss dieses Anhörungsverfahrens trifft die Abteilung Boden/Luft/Wassers einen Planfeststellungsbeschluss zum Verfahren, in den alle Einwendungen und Stellungnahmen einfließen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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