„Betrüger sind nicht resozialisierungsfähig“

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Nach Prozess gegen Ballon-Betrüger Karsten Funk: Ein Interview mit Albert G. Paulisch.

(mum). Nur zu 20 Monaten, die zu einer dreijährigen Bewährungszeit ausgesetzt wurden, hat das Amtsgericht Tostedt den Heißluftballon-Betrüger Karsten Funk verurteilt (das WOCHENBLATT berichtete). Möglich wurde das milde Urteil dank eines Deals, den Funks Anwälte mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten. Tausende Kunden, die dem Mann aus Handeloh-Wörme auf dem Leim gegangen sind, haben vermutlich ihr Geld verloren. Funk hat auch Privatinsolvenz angemeldet. Der Schaden dürfte in die Millionen gehen.
Nachdem das Urteil viele Leser für zu milde halten, sprach WOCHENBLATT-Redakteur Sascha Mummenhoff mit Albert G. Paulisch, dem ehemaligen Direktor des Winsener Amtgerichts. In dem Gespräch ging es nicht konkret um den Fall Funk. Vielmehr gibt Paulisch einen allgemeinen Einblick.

WOCHENBLATT: Ein Millionenschaden und tausende Opfer. Dennoch kommt jemand mit einer Bewährungsstrafe davon. Wie geht das?
Albert G. Paulisch: Wenn jemand eine Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren bekommt, dann ist eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich. Ist eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren angemessen, dann muss geprüft werden, ob zu erwarten ist, dass der Täter die Bewährungsstrafe als Warnung begreift und in Zukunft von derartigen Straftaten Abstand nimmt. Dabei ist sein Verhalten seit Aufdeckung der Straftat von nicht unerheblicher Bedeutung. Wer trotz Entdeckung mit seinen Straftaten weitergemacht hat, bei dem spricht erst einmal viel dafür, dass auch eine Bewährungsstrafe nicht hinreichend zur Warnung nützt.

WOCHENBLATT: Karsten Funk hat zweimal einen Deal abgelehnt und dann doch angenommen. Hätte die Staatsanwaltschaft nicht gerade deswegen auf ein echtes Urteil pochen müssen?
Paulisch: Ein Deal bedeutet im Regelfall, dass man - insbesondere zur Vermeidung einer aufwändigen zweiten Instanz - zu einer Regelung kommt, die beide Seiten für angemessen erachten. Normalerweise ist es so, dass der „Rabatt“ geringer wird, wenn man erst in letzter Sekunde auf den Zug „aufspringt“.

WOCHENBLATT: Sind Behörden machtlos gegen besonders trickreiche Betrüger?
Paulisch: Mir hat mein Ausbilder bei der Staatsanwaltschaft mal gesagt, Betrüger sind nicht resozialisierungsfähig, weil sie meinen, so schlau und trickreich zu sein, dass man ihnen nicht auf die Schliche kommen kann. Damals war ich empört, heute weiß ich, dass an der Aussage sehr viel Wahres ist. Die Frage ist doch, ob man jemandem, der besonders gewieft und verschleiernd-lügend handelt, sein Vergehen nachweisen kann.

WOCHENBLATT: Wenn jemand insolvent ist – auch als Privatperson. Welche Möglichkeiten haben nun die Opfer, um doch noch an ihr Geld zu kommen?
Paulisch: Einem nackten Mann kann man nicht in die Tasche fassen. Man kann nur prüfen, ob doch noch etwas da ist, auf das man zugreifen kann und darf.

WOCHENBLATT: Insider sind überzeugt, dass Karsten Funk viel Geld bei Seite geschafft hat. Welche Möglichkeiten hat die Justiz, zu ermitteln ob dieser Verdacht stimmt?
Paulisch: Wenn jemand irgendwo Geld auf seinen Namen angelegt hat, dann ist das auch ermittelbar. Sollte er Wertvolles versteckt haben oder sich Dritter bedient haben, dann muss man das erst einmal finden und nachweisen, dass es ihm gehört.
WOCHENBLATT: Danke für das Gespräch.

Grundstück verkommt zum Schrottplatz

(mum). Vor dem Amtsgericht Tostedt ist der Prozess gegen Karsten Funk abgeschlossen. Vor allem die Tatsache, dass Funk noch bis Ende April kommenden Jahres weiter Tickets für Ballonfahrten anbieten darf, kritisieren viele Leser. So lange bekommt der 52-Jährige Zeit, sich aus allen Unternehmen im Bereich des Luftfahrtgewerbes zurück zu ziehen - zumindest für drei Jahre.
Aber dem Betrüger droht weiter Ärger. Der Landkreis Harburg hatte bereits im August angekündigt, die rechtskräftige Gewerbe-Untersagung gegen Funk durchsetzen zu wollen. Dagegen hatte der Handeloher Beschwerde eingelegt. Unter anderem war es dem Landkreis gelungen - zumindest kurz - die verschiedenen Ticket-Homepages abzuschalten. „Wir werden das schriftliche Urteil abwarten und dann besprechen, wie wir weiter vorgehen“, so Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer. Er bestätigte zudem, dass gegen Funk noch aus einem anderen Grund ermittelt wird. Auf einem riesigen Wald-Grundstück in Wörme, das bestätigte Frosdorfer, hat Funk mehrere Dutzend alte Autos unter freiem Himmel abgestellt. „Wir haben ihn aufgefordert, diese zu entfernen“, so Frosdorfer. Doch aufgrund der Witterungsverhältnisse sei er dazu nicht in der Lage gewesen.

Lesen Sie auch: Nur 20 Monate für den Ballon-Betrüger Karsten Funk Polizei ermittelte mit Sondereinheit gegen Ballon-Betrüger Karsten F.

Albert G. Paulisch war Direktor des Winsener Amtgerichts | Foto: thl
Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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