Rosengarten
Geld für die Obdachlosenunterbringung

Für die Unterbringung der Wohnungslosen gibt es derzeit nur einen Gebäudeteil im gemeindeeigenen Gebäude in der Kichenstraße 3 in Nenndorf  | Foto: as
  • Für die Unterbringung der Wohnungslosen gibt es derzeit nur einen Gebäudeteil im gemeindeeigenen Gebäude in der Kichenstraße 3 in Nenndorf
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bim. Rosengarten. Wohnraum ist im Landkreis Harburg nicht erst seit dem erneuten Flüchtlingszustrom aufgrund der Kriege und Krisen auf der Welt äußerst knapp. Und Obdachlosigkeit kann jeden jederzeit treffen. Die Asylbewerber- und Flüchtlingssituation im Landkreis Harburg spitzt sich weiter zu. Wöchentlich muss der Landkreis rund 40 Personen unterbringen - und das ohne die zu erwartenden Flüchtlinge aus der Ukraine. Das hat auch Folgen für die Obdachlosenunterbringung, zu der auch die Gemeinde Rosengarten gesetzlich verpflichtet ist. Die war Thema bei den Haushaltsplanberatungen im Jugend-, Sozial- und Sportausschuss.
Zwölf Menschen
ohne festen Wohnsitz

Derzeit sind zwölf Menschen ohne festen Wohnsitz in der Gemeinde bekannt, 15 weitere suchen dringend Wohnraum. Für die Unterbringung der Wohnungslosen gibt es laut Bürgermeister Dirk Seidler derzeit nur einen Gebäudeteil im gemeindeeigenen Gebäude in der Kichenstraße 3 in Nenndorf. Dabei handelt es sich um zwei Einzelzimmer für eine kurzzeitige Unterbringung und drei Wohneinheiten. Aktuell investiert die Gemeinde Rosengarten jährlich rund 25.000 Euro an laufenden Kosten in die Betreuung Wohnungsloser.
In der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses wies Dirk Seidler auf die Dringlichkeit hin, in der Gemeinde Rosengarten weitere Obdachlosenunterkünfte zu schaffen und dafür die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen, um in den Jahren 2022 und 2023 handlungsfähig zu sein. Die Gemeinde verfüge über keine weiteren geeigneten Gebäude, ob private Räume dafür zur Verfügung stehen könnten, sei nicht bekannt. Insofern käme nur die Anschaffung einer mobilen Anlage infrage, in der bis zu 28 Personen Unterkunft finden könnten. Dafür muss die Gemeinde natürlich entsprechend investieren. Für Investitionen oder Mietkosten müsse in einer Größenordnung von 750.000 Euro kalkuliert werden.
Diskussion um
Containerkauf oder -miete

Diskussionsbedarf gab es bei der Frage, ob eine solche Container-Anlage von der Gemeinde gemietet oder gekauft werden soll. Der Sozialausschuss hat zunächst einstimmig empfohlen, 740.000 Euro in den Haushalt für 2022 einzustellen für Anschaffung, Herrichtung der Fläche, Lieferung, Anschluss/Montage, Erstausstattung mit Inventar und Nebenkosten.
Die Zeit drängt: Am 31. März soll im Ausschusses für Wirtschaft, Finanzen und Gewerbe abschließend über den Haushat beraten werden.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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