Keine Waffen an Hamburger Bahnhöfen
Bundespolizei verlängert Mitführverbot bis Ende Mai
- Symbolbild zu einer Waffenverbotszone
- Foto: @adobestock / kittyfly
- hochgeladen von Sven Rathert
Update:
Die Allgemeinverfügung wird bis einschließlich zum 31. Mai 2026 verlängert.
Originalmeldung:
Die Bundespolizeidirektion Hannover hat die Allgemeinverfügung zum Mitführverbot von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen sowie Hieb-, Stoß- und Stichwaffen und Messern aller Art in mehreren Hamburger Bahnhöfen bis zum 31. August 2025 verlängert. Betroffen sind die Bahnhöfe Hamburg Hauptbahnhof, Hamburg-Altona, Hamburg-Harburg, Hamburg-Bergedorf und Hamburg-Dammtor.
Die Verfügung gilt für den Zeitraum von Freitag, 1. August, 0 Uhr, bis einschließlich 31. August, 24 Uhr. Der Geltungsbereich erstreckt sich jeweils auf sämtliche Gebäudeteile der genannten Bahnhöfe, mit Ausnahme des Mönckebergtunnels im Hauptbahnhof.
Kontrollen und Konsequenzen bei Verstößen
Die Maßnahme dient laut Bundespolizei dem Schutz der Reisenden und der allgemeinen Bevölkerung. Hintergrund sind vermehrt registrierte Körperverletzungsdelikte unter Einsatz von Waffen oder gefährlichen Werkzeugen, insbesondere Messern. Auch das bloße Mitführen solcher Gegenstände wurde als sicherheitsrelevant eingestuft.
Die Einhaltung der Verfügung wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen drohen Platzverweise, Bahnhofsverbote sowie Beförderungsausschlüsse. Darüber hinaus können auch strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfahren nach dem Waffengesetz eingeleitet werden. In Fällen mangelnder Einsicht kann zusätzlich ein Zwangsgeld verhängt werden.
Ausnahmen vom Mitführverbot sind in Ziffer 3.2 der Allgemeinverfügung geregelt.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Tragen von Waffen in der Öffentlichkeit grundsätzlich waffenrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Für bestimmte Gegenstände, etwa Einhandmesser oder Schreckschusswaffen, ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.
Risiken beim Mitführen von Waffen
Zudem warnt die Behörde vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl, das mit dem Mitführen von Waffen einhergehen kann. Waffen könnten dazu beitragen, dass Konflikte eskalieren, und sie erschwerten es Einsatzkräften, zwischen Tätern und Opfern zu unterscheiden. Außerdem bestünde das Risiko, dass Waffen gegen den Träger selbst verwendet werden.
Als alternative Möglichkeit zur Selbsthilfe wird auf den Einsatz sogenannter Schrill- oder Taschenalarme hingewiesen. Diese Geräte erzeugen bei Auslösung einen lauten Signalton, der Umstehende auf eine Gefahrensituation aufmerksam machen soll. Weitere Hinweise zur persönlichen Sicherheit stellt die Polizei unter www.polizei-beratung.de zur Verfügung.
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Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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