Brauchtum mit Humor in Maschen
Schützengericht: bezahlen und schlucken

Vor dem Schützengericht steht Königin Kirsten Petersen (v. li.) der Angeklagten Silke S. vor den Richtern Norbert Aldag, Wolfgang Grimm und Bruno Krämer bei Fotos: ts
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  • Vor dem Schützengericht steht Königin Kirsten Petersen (v. li.) der Angeklagten Silke S. vor den Richtern Norbert Aldag, Wolfgang Grimm und Bruno Krämer bei Fotos: ts
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ts. Maschen. Nicht nur staatliche Gerichte sprechen in Deutschland Recht. Bekannt ist das DFB-Sportgericht, das Fußballstars nach Fehltritten vom Rasen verbannt. Auch Schützenvereine sitzen zu Gericht. Meist zum Abschluss des Schützenfests geht es bei diesem Brauchtum vor allem um zwei Dinge: Spaß und die Vereinskasse.
Wer im vergangenen Jahr als Mitglied im Schützenverein Maschen eine Missetat begangen hat, muss damit rechnen, vor das Schützengericht geführt zu werden. Selbst der König ist davor nicht sicher, wenn es gilt: bezahlen und schlucken. Nach dem traditionellen Heringsessen war es im Schützenhaus in Maschen wieder so weit.
Richter Wolfgang Grimm hat das gefürchtete Bußgetränk eigenhändig angerührt: eine teuflisch rote Flüssigkeit, höllisch scharf mit Chilipulver und Tabasco versetzt. In den Varianten alkoholisch und nicht-alkoholisch.
Wen das Gericht verurteilt, der muss schlucken. Das Schützengerichtsprozedere mit Richter, Beisitzern und Staatsanwaltschaft sei überliefert worden. "Vermutlich war es schon 1922 so", sagt Wolfgang Grimm. So lange besteht der Schützenverein Maschen schon.
In schwarze Roben gekleidet, warten Richter Wolfgang Grimm und die Beisitzer Norbert Aldag und Bruno Krämer auf die Angeklagten. Die Majestät des Vorjahres, Jürgen W., ist angeklagt, das Gericht als Aasgeier beleidigt zu haben. Er zahlt fünf Euro in die Kasse und schluckt das Teufelszeug mannhaft, beinahe ohne eine Miene zu verziehen.
Jürgen W., ein früherer Rallyefahrer, gelingt das seltene Kunststück, sich aus einer weiteren Anklage herauszumanövrieren. Staatsanwalt Manfred Krohn kann den Vorwurf nicht zweifelsfrei beweisen, dass die frühere Majestät die Tradition des Fahnengrüßens missachtet habe.
Der Ankläger wirft Silke S. vor, sich mit fremden Federn geschmückt zu haben. Die Schützendame habe die Jacke einer Jungschützin getragen und damit gegen die Kleiderordnung verstoßen. Der Beistand der Königin Kirsten Petersen hilft ihr nicht: Sie muss fünf Euro zahlen und schlucken.

Vor dem Schützengericht steht Königin Kirsten Petersen (v. li.) der Angeklagten Silke S. vor den Richtern Norbert Aldag, Wolfgang Grimm und Bruno Krämer bei Fotos: ts
Beisitzer Norbert Aldag und das scharfe Bußgetränk
Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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