Grundsteuer 2025
Informationen für Grundstückseigentümer in Seevetal

Grafik zur Grundsteuer | Foto: Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund
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In der vierten Kalenderwoche verschickt die Gemeinde Seevetal die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025.

Die Grundsteuer wird nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes in der für den Erhebungszeitraum gültigen Fassung festgesetzt und erhoben. Die Grundsteuerreform gemäß Bundesgesetz wird zum 1. Januar dieses Jahres umgesetzt.

Hebesätze und Messbeträge

Die Grundsteuer wird auf Grundlage des vom zuständigen Finanzamt ermittelten Messbetrags nach den jeweils geltenden Hebesätzen von der Gemeinde Seevetal berechnet.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B beträgt unverändert zum Vorjahr 410 Prozent.

Die Finanzämter Buchholz und Winsen haben den Grundstückseigentümern die Grundlagen für die Berechnung des Messbetrags für die im Gemeindegebiet liegenden Grundstücke bereits bekannt gegeben.

Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt, da die Gemeinde Seevetal zu den Grundlagenbescheiden keine Auskünfte geben kann.

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Redakteur:

Sven Rathert aus Seevetal

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