Stader wegen Fahrens ohne Führerschein verurteilt
Mofa frisiert: Sechs Monate Haft

Ein neues Zanhrad wird montiert - und schon läuft das Mofa deutlich schneller  | Foto: Adobe Stock/Julian Schäpertöns
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jd. Stade. An diese "Jugendsünde" können sich viele bestimmt noch erinnern: In den 1970er und 1980er Jahren war das "Frisieren" von Mofas oder Rollern geradezu ein Volkssport vor allem unter männlichen Jugendlichen. Es wurden neue Ritzel eingebaut, Ansaugstutzen aufgebohrt und Vergaserdüsen ausgetauscht. Was stellten die jungen Schrauber nicht alles an, um ihre lahmen Krücken zu rasenden Geschossen zu tunen. Hauptsache, die halbwüchsigen Zweiradbastler konnten die Mädels beeindrucken und bretterten im Pulk der Mofa-Clique vorneweg. Schon damals lockte man mit solchem Imponiergehabe nicht nur die weiblichen Blicke auf sich: Auch die Ordnungshüter schauten genau hin. Das tun sie heute noch - und erwischten einen 28-Jährigen aus Stade. Der war mit einem frisierten Roller unterwegs und handelte sich deswegen jetzt viel Ärger ein.

Dass seine Spritztour mit einem "aufgebohrten" Motorroller den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erfüllt, hatte der junge Mann offenbar nicht bedacht. Er war von einer Polizeistreife gestoppt worden, als er mit seiner Piaggio bei Grauerort am Elbdeich entlangknatterte. Die Beamten warfen einen Blick in die Papiere: Demnach war der zweirädrige Untersatz für eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zugelassen. Dafür hätte die sogenannte Mofaprüfbescheinigung gereicht, die der Stader vorweisen konnte. Doch der Roller brachte es dank entfernter Drosselung locker auf rund 50 km/h. Dafür wäre aber ein Führerschein der Klasse AM erforderlich gewesen. Den besitzt der 28-Jährige nicht. Damit war der Fall klar: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für diese Straftat, die mit bis zu einem Jahr Gefängnis geahndet werden kann, stand der Stader jetzt vor Gericht.

Vor der Amtsrichterin räumte der Angeklagte reumütig ein: "Ich wusste, dass der Roller ein Stück schneller läuft, als in den Papieren steht."

Bei seiner Testfahrt hinterm Deich wollte er mal probieren, was er aus der Maschine rausholen kann. Eine Straftat habe er nicht begehen wollen. Er sei "baff" gewesen, dass sein Roller-Ausflug nicht bloß eine Ordnungswidrigkeit darstelle. Die Mofaprüfbescheinigung habe er erst ein paar Tage in der Tasche gehabt, so der Stader. "Das mit dem Roller ist für mich gleich nach hinten losgegangen."

Als Kavaliersdelikt handelte die Amtsrichterin den Fall aber nicht ab: Der Angeklagte ist nämlich einschlägig vorbestraft. Sein langes Vorstrafenregister weist neben etlichen Diebstählen auch Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf. Wiederholt hatte sich der 28-Jährige hinter das Steuer eines Autos gesetzt, ohne einen Führerschein zu besitzen. Das erste Mal gleich mit 18 und später auch betrunken.

Erschwerend kommt hinzu, dass noch zwei Bewährungen laufen. Letztlich verdankte es der Mofasünder den warmen Worten seiner Bewährungshelferin, dass er nicht ins Gefängnis muss. Diese berichtete von einer erfolgreich überstandenen Alkohol- und Drogensucht ihres Schützlings und bescheinigte ihm, sich charakterlich und persönlich weiterentwickelt zu haben.

So ließ die Staatsanwältin sich darauf ein, für den "Bewährungsversager" aufgrund "der gerade noch positiven Gesamtprognose" erneut nur eine Bewährungsstrafe zu fordern. Auch der Verteidiger bat um eine "allerletzte Chance", zumal eine Tour mit einem frisierten Roller auf einem Schleichweg von der Schwere der Straftat einen anderen "Charakter" habe als die früheren Alkoholfahrten mit einem Auto. Dennoch stelle das Fahren ohne Führerschein natürlich keine Lappalie dar, so der Verteidiger.

Die Richterin zeigte Milde: Sie verteilte den Stader zu sechs Monaten Haft, ausgesetzt auf vier Jahre zur Bewährung. Außerdem verhängte sie eine zweijährige Führerschein-Sperre. Dem Angeklagten redete sie ins Gewissen: "Das ist jetzt wirklich Ihre aller-allerletzte Chance."

Bis zu ein Jahr Gefängnis

Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt gemäß § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) eine Straftat dar. Wer keinen Führerschein besitzt und trotzdem Auto fährt oder aufs Moped steigt, kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden. Wenn der Führerschein in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt wurde und man trotzdem fährt, beträgt die Höchststrafe sechs Monate Haft.

Eine Statistik darüber, wie viele Führerscheinsünder jährlich auf den Straßen ertappt werden, gibt es laut Stades Polizeisprecher Rainer Bohmbach nicht. Im Prozess erklärte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter, dass man "fast täglich" Auto- und Kradfahrer ohne Führerschein erwische.

Laut Bohmbach gehen die meisten Übeltäter bei Routinemaßnahmen wie Alkoholkontrollen ins Netz. Andere würden ertappt, wenn sie bei der Schadensaufnahme nach Unfällen keinen Führerschein vorweisen können. Der Polizeisprecher geht davon aus, dass es eine "recht hohe Dunkelziffer" gibt.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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