++ A K T U E L L ++

ERHEBLICHE STAUGEFAHR AUF DER A1 AM WOCHENENDE

Kritik am Ende des Ermittlungsverfahrens
Tod eines Flüchtlings (19) weiter aufklären

Der Tod des 19-jährigen Aman Alizada hatte schon 2019 zu Demos und Protesten geführt | Foto: archiv/jab
  • Der Tod des 19-jährigen Aman Alizada hatte schon 2019 zu Demos und Protesten geführt
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tk. Stade. Die BI Menschenwürde und der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordern gemeinsam, dass der Tod des Flüchtlings Aman Alizada, der bei einem Polizeieinsatz im August 2019 durch eine Kugel eines Beamten in seiner Unterkunft in Stade starb, erneut untersucht wird. Die Staatsanwaltschaft Stade hatte das Verfahren Ende des vergangenen Jahres zum zweiten Mal eingestellt (das WOCHENBLATT berichtete). Die Ermittlungsbehörde geht, wie schon beim ersten Mal, von einer klaren Notwehrlage aus. Laut Staatsanwaltschaft habe sich diese Sichtweise bei der erneuten Untersuchung noch verfestigt, weil der betreffende Polizeibeamte selbst ausgesagt habe. 

Die BI und der Flüchtlingsrat lassen diese Argumentation nicht gelten, sondern greifen die Stader Behörde scharf an: "Es ist empörend, dass die Staatsanwaltschaft Stade offenbar kein Interesse an einer gründlichen Aufklärung der Umstände hat." 

Der Fall Aman Alizada: Tödlicher Schuss war Notwehr

In einer Presseerklärung beziehen sich die beiden Initiativen auf die Argumentation des Strafverteidigers Thomas Bliwier. Der vertritt den Bruder des Getöteten und hatte mit seiner Beschwerde zur Einstellung des ersten Verfahrens die erneute Ermittlung erreicht. Bliwier gab in einem Schriftsatz zu bedenken, dass die Eskalation des Geschehens auf die Art und Weise des Polizeieinsatzes zurückgeführt werden könne. Zudem lasse ein Gutachten über die Schusswinkel auch den Schluss zu, dass der junge Mann gehockt habe und nicht auf den Beamten zugegangen sei.

Das sieht die Staatsanwaltschaft Stade anders: Der Beamte hatte, als der 19-Jährige mit einer Hantelstange in Schlaghaltung auf ihn zugekommen sei, seine Waffe gezogen und ihn aufgefordert, die Eisenstange fallenzulassen. Das sei nicht geschehen. Der Beamte, der allein im Zimmer des jungen Mannes war, habe daraufhin zwei Schüsse abgegeben, von denen einer die Schulter des 19-Jährigen getroffen habe. "Der Polizist ist davon ausgegangen, dass der Mann nun endlich die Stange fallen lässt", sagt Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Er sei aber erneut mit der Eisenstange auf den Beamten zugekommen, der sich laut Breas mit dem Rücken an der Zimmerwand befunden habe. Erst dann habe der Polizist drei weitere Schüsse auf den 19-Jährigen abgegeben, von denen einer unmittelbar tödlich war.

Die BI Menschenwürde und der Flüchtlingsrat Niedersachsen unterstützen Strafverteidiger Thomas Bliwier, der erneut gegen die Einstellung des Verfahrens Einspruch eingelegt hat. Zudem müsse die weitere Ermittlung von einer anderen als der Stader Staatsanwaltschaft geführt werden. Ob es zu einer dritten Ermittlung kommt, wird von der Generalstaatsanwaltschaft Celle entschieden.

Redakteur:

Tom Kreib aus Buxtehude

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