Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Stade
Veterinärbehörde rät zur sofortigen Aufstallung
- Foto: Klaus Haase / Adobe Stock
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Die Geflügelpest (auch bekannt als Vogelgrippe) hat erneut den Landkreis Stade erreicht: Bei einem toten Kranich wurde jetzt der Erreger der Aviären Influenza nachgewiesen. Daher empfiehlt das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade, Geflügel unmittelbar aufzustallen.
Bereits im Dezember 2024 wurde im Landkreis Stade ein Ausbruch der Vogelgrippe registriert: In einem Hähnchenmastbetrieb in Wischhafen (Samtgemeinde Nordkehdingen) wurden damals mehrere Zehntausend Tiere unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.
Mögliche Aufstallungspflicht wird Dienstag entschieden
Ob jetzt eine allgemeine Aufstallungspflicht per Allgemeinverfügung ausgesprochen wird, entscheidet sich am morgigen Dienstag, 28. Oktober, in einer Videokonferenz der Veterinärämter mit dem niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
„Aufgrund der aktuellen Seuchenlage wird dringend empfohlen, dass im Landkreis Stade alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter ihr Geflügel aufstallen“, so Amtsleiterin Dr. Sibylle Witthöft. Das
Geflügel sollte in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung gehalten werden. Die Vorrichtung sollte nach oben hin geschlossene und überstehend sein, die Maschenweite der Seitenabgrenzung sollte höchstens 25 Millimeter betragen.
Tote Kraniche bitte melden
Erstmals sind im Landkreis Stade Kraniche betroffen. Der Kreisverwaltung wurden bereits mehrere tote Tiere gemeldet, vor allem im Süden des Landkreises Stade. Das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz sammelt die Kadaver ein. Wer weitere Kadaver findet, wird gebeten, diese per E-Mail an veterinaerwesen@landkreis-stade.de zu melden.
Kranke und tote Tier nicht anfassen
Keinesfalls sollten die erkrankten oder toten Vögel angefasst werden. Auch wenn es mitunter schwer zu ertragen ist, sollten die betroffenen Tiere in Ruhe gelassen werden, so der Rat von Dr. Sibylle Witthöft. Da es sich um eine nicht heilbare Erkrankung handelt, kann den Vögeln nicht geholfen werden.
Auch wenn die Seuche für Menschen und für Haustiere wie Hunde und Katzen grundsätzlich ungefährlich ist, sollte ein Kontakt dennoch vermieden werden. Im Einzelfall ist - bei intensivem Kontakt - eine Übertragung auf den Menschen zwar möglich, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten, vor allem dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
In der Wildvogelpopulation ist das Geflügelpest-Virus mittlerweile sehr verbreitet. Das betrifft
insbesondere Gänse und Enten, die im Landkreis Stade in hoher Zahl vorkommen.
Weitere Informationen und Merkblätter hat das Amt Veterinärwesen und Verbraucherschutz auf der
Landkreis-Internetseite zusammengestellt, erreichbar über die Rubrik „Im Brennpunkt“ auf der
Startseite www.landkreis-stade.de
Redakteur:Nicola Dultz aus Buxtehude |
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