Ratssitzungen per Videokonferenz sollen rechtlich nicht zulässig sein
Kein Versagen der Verwaltungsspitze: Stades Bürgermeister Sönke Hartlef weist FDP-Kritik zurück

Sieht sich zu Unrecht kritisiert:
Bürgermeister Sönke Hartlef  | Foto: Archiv/jd
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    Bürgermeister Sönke Hartlef
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jd. Stade. Wie können die politischen Gremien in Zeiten von Corona weiter handlungsfähig bleiben? Über diese Frage wurde in der Stader Politik vor dem Hintergrund einer abgesagten Ratssitzung diskutiert. Einig sind sich alle Fraktionen darin, dass die Politiker trotz aller Widrigkeiten ihre Arbeit weiterführen müssen. Doch über das Wie gab es geteilte Meinungen. Soll weiterhin der komplette Rat tagen? Soll nur ein Teil des Rates zusammentreten? Soll der Rat seine Befugnisse zeitweise auf den nicht-öffentlichen Verwaltungsausschuss übertragen?

Einen besonders scharfen Ton in der Diskussion schlug der FDP-Ratsherr Wolfgang Ehlers an: Der Vorsitzende der "bunten Gruppe" wandte sich dagegen, den Rat tagen zu lassen. Die Absagen einer Mehrheit der Ratsmitglieder vor der geplanten Ratssitzung wertete Ehlers als Zustimmung zu seiner Sichtweise.
Und diese hatte er unmissverständlich deutlich gemacht, indem er die ketzerische Frage stellte: "Soll ich heute mit fast 65 Jahren, also als Angehöriger der Risikogruppe, aus Staatsräson zu einer Sitzung ins Rathaus kommen, obwohl es auch bessere Wege gibt?"

Als einen möglichen besseren Weg betrachtet Ehlers die Einrichtung von Videokonferenzen. Dass Stade so etwas noch nicht eingerichtet habe, stelle nach seiner Ansicht ein "Versagen der Verwaltungsspitze" dar. Er vermisse Vorschläge des Bürgermeisters, wie man die Exekutive weiter arbeitsfähig erhalten könne.
Diese Kritik will Bürgermeister Sönke Hartlef (CDU) nicht gelten lassen. Dass der Rat nicht per Videokonferenz tage - dafür gebe es eine einfache Antwort: "Weil der Ausschluss der Öffentlichkeit unzulässig ist." Ein Rat dürfe mangels entsprechender Rechtsgrundlage im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht per Video tagen, weil sonst der Grundsatz der Öffentlichkeit verletzt werde, so Hartlef.

"In einer solchen Sitzung gefasste Beschlüsse wären damit nichtig", erklärt der Bürgermeister. "Die Aufforderung zu einem rechtswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit von Ratssitzungen ist damit entschieden zurückzuweisen."

Wie es künftig mit den Sitzungen weitergehen soll, ist inzwischen offenbar geklärt. Bereits am gestrigen Dienstag tagten gemeinsam die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Umwelt sowie für Feuerwehr, Sicherheit und Verkehr, um sich über den Stand der Dinge beim geplanten Radwegebau an der Harsefelder Straße zu informieren. Und auch die nächste Ratssitzung ist bereits anberaumt. Sie soll am 25. Mai stattfinden - im Königsmarcksaal. Dort können die Tische so aufgebaut werden, dass zwischen den Ratsmitgliedern der Mindestabstand gewahrt bleibt.

Dann wird allerdings nur begrenzter Platz für Zuschauer zur Verfügung stehen. Das sei aber auch rechtlich nicht nötig, so Hartlef. Ähnlich wie bei einem Gerichtsprozess sei Öffentlichkeit auch dann hergestellt, wenn eine begrenzte Anzahl an Sitzplätzen für das Publikum bereitstehe. Die Beschränkung von Zuhörerplätzen sei laut niedersächsischer Kommunalverfassung möglich und in der Corona-Krise auch sinnvoll.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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