VdK-Tipp
Entlastungsbetrag aus 2025 für Pflege zuhause verfällt nicht
Wer pflegebedürftig ist und zuhause versorgt wird, hat Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Der Sozialverband VdK Kreisverband Stade informiert darüber, dass dieser nicht zwingend zum Jahresende 2025 aufgebraucht werden muss, sondern auch angespart und über das laufende Jahr hinaus genutzt werden kann. „Was viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen nicht wissen: Der Entlastungsbetrag aus dem vergangenen Jahr kann rückwirkend geltend gemacht werden“, teilt Nils Meyer,...