Ranger des Landkreises und Wasserschutzpolizei
Vom Wasser aus alles im Blick
- Gemeinsam mit der Wasserschutzpolizei aus Scharnebeck haben die vier Rangerinnen und Ranger des Landkreises Harburg Angelplätze an der Elbe vom Wasser aus inspiziert
- Foto: Landkreis Harburg
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Florian Baier glaubte seinen Augen nicht zu trauen: Die fünf Männer hatten sich ihren Angelplatz im sensiblen Naturschutzgebiet an der Elbe bequem hergerichtet. „Sie hatten dafür sogar eine Säge eingesetzt“, erzählt der Ranger des Landkreises Harburg. Der Röhrichtgürtel fiel den Anglern zum Opfer, und sogar an armdicken Weidenästen setzten die Männer ihre Säge an. Unrechtsbewusstsein hatten sie nicht, Anwohnern gegenüber behaupteten sie sogar, sie hätten dafür eine Genehmigung – und gegenüber Baier und seinen Kollegen war die erste Ausrede: „Wir haben uns nichts dabei gedacht.“ Baier kann dieses Vorgehen nicht fassen. „Das war schon frech. Solche Zerstörung der Natur haben wir zum Glück selten.“ Der illegal hergerichtete Angelplatz war einer der Verstöße, den die Rangerin Carina Peters sowie die Ranger Florian Baier und Andreas Maron jetzt bei einem gemeinsamen Kontrolleinsatz mit der Wasserschutzpolizei Scharnebeck festgestellt haben.
Erstmals waren sie dabei, gemeinsam mit den Beamten mit dem Polizeiboot auf der Elbe unterwegs und nahmen das Naturschutzgebiet so vom Wasser aus in den Blick. „Für uns war das ein neuer Blick, zu erkennen, was man alles nur von der Wasserseite aus sieht“, sagt Andreas Maron. Denn viele Angelstellen sind so im Gebüsch verborgen, dass die Rangerinnen und Ranger sie vom Land aus kaum oder erst erkennen, wenn sie direkt davor stehen. Ein weiterer Vorteil: „Man kann gleich die ganze Uferkante auf einmal überblicken – wie eine Art Inhaltsverzeichnis“, berichtet Maron.
Gleichzeitig ging es der Tour ums Kennenlernen, um kurze Wege und darum, bei künftigen Einsätzen zu wissen, wie man sich gegenseitig unterstützen kann. Denn normalerweise setzen die Rangerinnen und Ranger zunächst auf das Gespräch. Sie sprechen die Menschen an, erklären die Regeln und erläutern, warum diese für den Schutz von Tieren und Pflanzen notwendig sind. Oft funktioniert das. „Viele sind einsichtig – oder einige tun wenigstens einsichtig“, sagt Baier mit einem Lächeln. Es gebe aber auch andere Reaktionen: Manche Besucherinnen und Besucher fühlen sich im Recht, wollen von Verboten nichts wissen oder reagieren auf eine Ansprache gereizt und aggressiv. „Besonders bei größeren Gruppen kann die Stimmung kippen, erst recht, wenn Alkohol im Spiel ist“, so Maron.
Die Kontrolle der Angelplätze war der Schwerpunkt bei dem gemeinsamen Termin. Dabei geht es nicht darum, die Angler an der Elbe grundsätzlich zu vertreiben: Angeln ist auch im Naturschutzgebiet nicht verboten. Und das wird gern genutzt. „Wir haben besonders viele Angler aus Nordrhein-Westfalen. Die kamen auch schon an die Elbe, als der Rhein noch Wasser hatte.“
Doch auch beim Angeln gelten Regeln – und vor allem das Gebot, Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Einen Angelplatz mit der Säge herzurichten, gehört ganz sicher nicht dazu. Ebenso wenig dürfen die Uferbereiche zum Campingplatz werden. „Da ist dann manchmal schon eine halbe Zeltstadt aufgebaut – mit Tisch, Stühlen und allem, was dazugehört“, erzählt Baier. Manche fahren dafür mit dem Auto auch über den Deich und das geschützte Wiesenvorland bis ans Wasser.
Auch Feuerstellen entdecken die Rangerinnen und Ranger immer wieder. Gerade das bereitet ihnen Sorgen. Das ist im wahrsten Sinne des Wortes brandgefährlich“, sagt Baier. Vielen sei gar nicht bewusst, welches Risiko sie damit eingehen. Die Angler glaubten, sie könnten die Flammen beherrschen. Ein Irrglaube: „Das Buschwerk ist so trocken, man kann gar nicht so schnell gucken, wie das Feuer fängt.“
Die Landschaftswacht gibt es seit knapp drei Jahren. Die Rangerinnen und Ranger Astrid Seidler, Carina Peters, Florian Baier und Andreas Maron sind Ansprechpartner für die Besucherinnen und Besucher – und ahnden die Verstöße gegen die Regeln zum Schutz von Tieren und Pflanzen notfalls auch mit Bußgeldern. Damit stellt sich der Landkreis Harburg den Herausforderungen durch zunehmende Besucherzahlen und Beschwerden. „Die Resonanz aus der Bevölkerung ist sehr positiv“, sagt Niels Vollmers von der Abteilung Umwelt.
Die Landschaftswacht ist aber nicht nur in der Elbeniederung und an der Tideelbe unterwegs, sondern auch in der Unteren Seeveniederung, im Büsenbachtal, am Brunsberg, an Este, Seeve und Luhe sowie in der Wulmstorfer Heide – und das zu den unterschiedlichsten Zeiten, auch abends und am Wochenende – eben immer dann, wenn auch mit vielen Menschen zu rechnen ist. „Der Einsatz ist abhängig vom Wetter und den Besucherzahlen“, verdeutlicht Vollmers.
Die Erfahrung, dass Regeln nicht überall auf Begeisterung stoßen, machen die Rangerinnen und Ranger nicht nur an der Elbe. In der Heide ist es vor allem die Anleinpflicht für Hunde, die immer wieder für Diskussionen sorgt. In Naturschutzgebieten gilt sie ganzjährig – nicht nur während der Brut- und Setzzeit. Trotzdem stöbern Hunde abseits der Wege durchs Gelände, manche Halter haben nicht einmal eine Leine dabei.
Doch nicht nur die Hunde verlassen die Wege. Auch Menschen zieht es auf der Suche nach dem schönsten Foto mitten hinein in empfindliche Bereiche. Immer wieder stoßen die Rangerinnen und Ranger beispielsweise auf Brautpaare, die sich in der blühenden Heide ablichten lassen wollen. „Oft ist den Menschen gar nicht klar, wie sehr das Tiere und Pflanzen stört und was das für einen Schaden anrichtet“, sagt Baier. „Und vom Weg aus kann man genauso schöne Fotos machen“, rät Astrid Seidler.
Dabei verstoßen die Besucherinnen und Besucher nicht immer bewusst gegen die Naturschutzregeln: Oft ist es nach Beobachtungen der Landschaftswachtmitarbeiter auch Unkenntnis. Eine wichtige Aufgabe der Ranger ist deshalb auch die Kommunikation, die Informations- und Aufklärungsarbeit in den Schutzgebieten: Es geht ums Erklären, Zusammenhänge deutlich machen, um Sensibilität für den Naturschutz und Verständnis dafür schaffen, warum ein Naturschutzgebiet eben andere Regeln hat als der eigene Garten oder ein Stadtpark.
(Landkreis Harburg/tw).
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