Kosten von etwa 34.000 Euro pro Jahr
Was die Stadt Winsen gegen Eichenprozessionsspinner unternimmt
- Die Behandlung gegen den Eichenprozessionsspinner umfasst in Winsen rund 1.800 städtische Bäume
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Die Stadt Winsen führt seit etwa fünf Jahren prophylaktische Bekämpfungsmaßnahmen gegen den Eichenprozessionsspinner (EPS) an den innerörtlich gelegenen Eichen durch. Die Behandlung erfolgt jährlich im Frühjahr und umfasst derzeit rund 1.800 städtische Eichen. Hierfür entstehen Kosten von etwa 34.000 Euro pro Jahr. Ziel ist es, insbesondere entlang öffentlicher Straßen und Wege sowie auf städtischen Liegenschaften die gesundheitlichen Risiken durch den EPS zu reduzieren. Die Brennhaare der Raupen können bereits bei kurzem Kontakt allergische Reaktionen, Hautreizungen und Atemwegsbeschwerden auslösen.
Der Erfolg der Prophylaxe hängt entscheidend vom richtigen Zeitpunkt des Mitteleinsatzes ab. Die Behandlung muss erfolgen, wenn die Raupen bereits geschlüpft sind, sich aber noch in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Bereits wenige Tage Abweichung können den Bekämpfungserfolg stark beeinflussen. Zusätzlich haben Temperaturverlauf, Niederschläge und der Zeitpunkt des Eichenaustriebs erheblichen Einfluss auf die Entwicklung der Raupen und damit auf den optimalen Behandlungszeitpunkt.
Wegen der diesjährigen Witterungsverhältnisse ist die Wirksamkeit der prophylaktischen Behandlung teilweise hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Die Trocken- und Wärmephasen im April sowie zwischenzeitlich kühlere Witterungsabschnitte haben die Entwicklung örtlich unterschiedlich beeinflusst. Vergleichbare Meldungen gibt es auch aus anderen Städten und Kommunen, wo trotz durchgeführter Prophylaxe ein erhöhter Befall zu verzeichnen ist.
Ein aktuell sichtbar erhöhter Befall bedeutet jedoch nicht, dass die Prophylaxe wirkungslos war. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Populationsdichte reduziert werden konnte. Ohne die jährliche Behandlung wäre der Befall voraussichtlich erheblich stärker und hätte deutlich höhere Kosten für Warnmaßnahmen, Absperrungen und die Entfernung von Nestern an sensiblen Standorten verursacht.
Außerorts wird bewusst auf eine flächige prophylaktische Bekämpfung verzichtet. Stattdessen werden bei festgestelltem Befall Warnschilder aufgestellt. Dieses Vorgehen ermöglicht einen wirtschaftlichen Mitteleinsatz und die Konzentration der verfügbaren Haushaltsmittel auf besonders sensible innerörtliche Bereiche. Generell warnt die Stadt außerorts an Radwegen, Wirtschaftswegen und vergleichbaren Bereichen mit entsprechenden Schildern vor dem EPS-Befall und den damit verbundenen Gesundheitsgefahren.
Aufgrund des in diesem Jahr vergleichsweise starken Befalls werden darüber hinaus einzelne Bereiche innerorts abgesperrt, wenn dies aus fachlicher und wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies betrifft insbesondere Bereiche, in denen eine Entfernung der Nester keine nachhaltige Wirkung erwarten lässt. Hierzu zählen etwa Randbereiche von Friedhöfen oder Grünanlagen, die unmittelbar an private Gehölz- oder Waldbestände mit weiteren Eichen angrenzen. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass angrenzende Bestände weiterhin besiedelt bleiben und ein erneuter Befall der behandelten Bäume erfolgt.
Immer wird berücksichtigt, wie stark ein Bereich tatsächlich frequentiert wird. Nicht jeder Befall erfordert automatisch eine kostenintensive Entfernung. Die Absaugung der Nester verursacht einen nicht unerheblichen finanziellen Aufwand. Der Einheitspreis für die Absaugung eines einzelnen Baumes mittels Hubsteiger liegt derzeit bei gut 500 Euro. Die Arbeiten können ausschließlich durch spezialisierte Fachfirmen unter umfangreichen Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt werden. Hierbei kommen Schutzanzüge, Atemschutzgeräte, spezielle Industriesauger sowie Hubsteiger oder die Seilklettertechnik zum Einsatz. Die abgesaugten Raupen, Gespinste und Nester müssen anschließend fachgerecht entsorgt werden.
Die Beseitigung von Nestern erfolgt vorrangig an und auf städtischen Liegenschaften, insbesondere im Bereich von Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätzen sowie an weiteren neuralgischen Punkten mit hohem Publikumsverkehr. Hierzu zählen beispielsweise stark frequentierte Geh- und Radwege, Bushaltestellen, Teilbereiche von Friedhöfen und öffentliche Einrichtungen. Zu bedenken ist dabei auch, dass die Gefahr nicht ausschließlich von den lebenden Raupen ausgeht. Auch verlassene Nester enthalten große Mengen gesundheitsgefährdender Brennhaare und Häutungsreste, die ihre Wirkung über mehrere Jahre behalten können.
Jeder gemeldete Befall wird einzeln bewertet. Anschließend ist unter Berücksichtigung der Gefährdungslage zu entscheiden, ob eine Absaugung erforderlich und sinnvoll ist oder ob Warnschilder beziehungsweise Absperrungen ausreichend sind. Die Stadt versucht dabei stets, eine ausgewogene Balance zwischen dem Schutz der Bevölkerung und einem wirtschaftlichen Mitteleinsatz zu finden. Grundsätzlich gilt der Ansatz: so viel wie nötig und so wenig wie möglich. Dort, wo aufgrund der Nutzung oder der örtlichen Gegebenheiten keine unmittelbare Gefährdung der Bevölkerung besteht, können Warnhinweise oder zeitweise Absperrungen eine sachgerechte und wirtschaftliche Alternative zur kostenintensiven Nestentfernung darstellen.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
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