Winsen will Fahrradfahrer keiner Gefahr aussetzen

Das Einbahnstraßenschild gilt auch für Radfahrer. Wegen zahlreicher Verstöße
gegen das Durchfahrtsverbot soll dort jetzt stärker kontrolliert werden   Foto: thl
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Stadt Winsen erklärt, warum auch für Radler die Einbahnstraßenregelung an der Seebrücke gilt

thl. Laßrönne. "Ist es gewollt, dass man Fahrradfahrer aus dem Seebrückenweg aussperrt oder dass sie Regelverstöße begehen müssen, wenn sie trotz Einbahnstraßenschild dort fahren?", fragt Frank Rethmeier aus Laßrönne im Hinblick auf die neue Verkehrsführung im Ort.
Wie das WOCHENBLATT berichtete, hat die Stadt den Seebrückenweg kurzerhand als Einbahnstraße ausgeschildert, nachdem zahlreiche Autofahrer diesen Weg nach der Vollsperrung der L217 (Tönnhäuser Weg) als Abkürzung nach Winsen genommen haben. Deswegen ist eine Durchfahrt von Laßrönne aus kommend nicht mehr erlaubt.
"Wenn ich nicht im Homeoffice arbeiten würde, wäre der Seebrückenweg Teil meines täglichen Wegs zum Winsener Bahnhof, und zwar mit dem Fahrrad", so Rethmeier weiter. "Jeder andere Weg wäre von Laßrönne in die Stadt sehr viel weiter. Außerdem fahren auf dem Seebrückenweg auch viele Freizeitradler."
Im Winsener Rathaus ist man sich dieses Problems bewusst. "Grund ist der Aspekt der Verkehrssicherheit. Denn die einspurige Seebrücke ist ein kritischer Punkt", erklärt Verwaltungsvize Christian Riech auf WOCHENBLATT-Nachfrage. "Auf der Brücke hat eigentlich der nach Süden fahrende Verkehr Vorrang. Nun läuft die Verkehrsführung aus guten Gründen anders herum, nach Norden. Dort fahren also die Autos, die mit keinem Gegenverkehr rechnen." Auf der freien Strecke sei das kein Problem, aber eben auf der Brücke. "Da wir alle, auch die schwachen Verkehrsteilnehmer im Blick haben müssen, haben wir uns schweren Herzens entschieden, den Fahrradfahrer diesem Risiko nicht auszusetzen."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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