Naturschutzgebiete an der Elbe
Zweite Beteiligungsrunde startet

Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuausweisung
der Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ (Foto) und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ startet | Foto: Landkreis Harburg
  • Die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung für die Neuausweisung
    der Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ (Foto) und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ startet
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bim/nw. Winsen. Die Verfahren zur Ausweisung der geplanten Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ im Landkreis Harburg gehen in die nächste Runde: Nachdem der Kreistag die überarbeiteten Verordnungsentwürfe Ende März mit Änderungen beschlossen hat, ist insbesondere wegen der Herausnahme eines 15 Meter breiten Streifens entlang der Deiche sowie der Schardeiche und der technischen Bauwerke zum Hochwasserschutz aus beiden Gebieten ein zweites öffentliches Beteiligungsverfahren erforderlich.
Dazu können die Unterlagen unter www.landkreis-harburg.de/nsgtideelbe und www.landkreis-harburg.de/nsgelbeniederung ab sofort eingesehen werden. Zudem liegen die Unterlagen für das geplante Naturschutzgebiet „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ bis einschließlich 24. Mai auch bei den Gemeinden Seevetal und Stelle sowie der Stadt Winsen öffentlich aus. Bei der Samtgemeinde Elbmarsch können die Unterlagen für beide Schutzgebiete ebenfalls bis zum 24. Mai eingesehen werden.
Stellungnahmen können bis 24. Mai schriftlich oder zur Niederschrift bei den genannten Gemeinden und der Naturschutzbehörde des Landkreises abgegeben werden sowie per E-Mail an naturschutzgebiete@lkharburg.de. Alle Stellungnahmen aus dem ersten Beteiligungsverfahren bleiben gültig und fließen automatisch in die zweite Beteiligungsrunde ein.
Hintergrund: Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Harburg bereitet derzeit die Neuausweisung der Naturschutzgebiete „Elbeniederung von Avendorf bis Rönne“ (von der Grenze des Landkreises Lüneburg bis zur Staustufe Geesthacht) und „Tideelbe von Rönne bis Bunthäuser Spitze“ (von der Staustufe Geesthacht bis zur Landesgrenze von Hamburg) vor. Diese müssen gemäß den Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie der Europäischen Union unter besonderen Schutz gestellt werden. Die geplanten Naturschutzgebiete sind Bestandteil des FFH-Gebietes „Elbeniederung zwischen Schnackenburg und Geesthacht“ bzw. dienen der Sicherung des FFH-Gebietes „Elbe zwischen Geesthacht und Hamburg“.
Weitere Informationen zu den Sicherungsverfahren gibt es unter www.landkreis-harburg.de/natura2000.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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