Reitstall statt Ziegelei? - Wird das alte Gebäude in Winsen umgenutzt?

Derzeit ist die alte Ziegelei ungenutzt. Ändert sich das nicht, droht der Zerfall des Gebäudes
  • Derzeit ist die alte Ziegelei ungenutzt. Ändert sich das nicht, droht der Zerfall des Gebäudes
  • hochgeladen von Thomas Lipinski

thl. Winsen. Gibt es eine Umnutzung der alten Ziegelei in Scharmbeck? Der Planungsausschuss der Stadt Winsen befasst sich in seiner Sitzung am Donnerstag, 11. August, (18 Uhr, Marstall) mit einem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes. Grund: Ein Investor will dort eine Pensionsanlage für Pferdehalter verwirklichen. Geplant ist der Einbau von Pferdeboxen, die zur Vermietung freigegeben werden sollen. Zudem soll eine Reit- und Bewegungshalle errichtet werden.
Seit 2009 gab es nach der Stilllegung des Ziegeleibetriebes im Rathaus immer wieder Ärger um das gut 78.000 Quadratmeter große Areal. Der Eigentümer, der das Grundstück kaufte, lagerte dort zunächst alte Lkw und Busse und nutzte es als Autorasthof für ausländische Trucker. Später wurde in den Hallen widerrechtlich Brennholz eingelagert. Die Stadt leitete mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Eigentümer ein.
Im September 2012 sprach sich die Politik dafür aus, dass für das Areal nur eine sanfte touristische oder landwirtschaftliche Nutzung, die wenig Verkehr erzeuge, zur Verfügung stünde. Eine Vorgabe, in die das jetzige Konzept passen dürfte. Zumal die alte Ziegelei seit Ende 2012 ungenutzt ist und brach liegt.
Abgeneigt scheint man im Rathaus gegenüber den Plänen nicht zu sein. In der politischen Vorlage heißt es u.a.: "Das Ziegeleigebäude würde ansonsten ohne weitere Nutzung verfallen. Mit dem geplanten Bauvorhaben könnten die Gebäude und Freiflächen einer sinnvollen Nutzung zugeführt werden und die Gebäude könnten bei dieser Gelegenheit saniert und die umliegenden Freiflächen mittels Ausgleichsmaßnahmen renaturiert werden."
Allerdings weist die Verwaltung auch auf mögliche Einschränkungen hin: "Voraussetzung für eine Nachnutzung der Flächen ist jedoch auch, dass die bodenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt werden: Das Gewerbeaufsichtsamt hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass vor einer baulichen Nutzungsänderung das Grundstück in seinen ursprünglichen Zustand versetzt werden muss und eventuelle Altlasten auf dem Gelände beseitigt werden müssen.
Ebenso ist im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen, ob die vorhandene Erschließung für die neue Nutzung (insb. für Rettungsfahrzeuge) ausreichend ist und genügend Stellplätze zur Verfügung gestellt werden."

Leserreporter:

Thomas Lipinski aus Winsen

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