Das ist neu in 2026:
Deutschlandticket teurer, neuer Wehrdienst

Tarnfleck bald für alle? Mit dem neuen Jahr kommt ein neuer Wehrdienst | Foto: Adobe Stock/ U. J. Alexander
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  • Tarnfleck bald für alle? Mit dem neuen Jahr kommt ein neuer Wehrdienst
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  • Die Mehrwertsteuer auf Speisen (nicht Getränke!) beträgt in Restaurants, Cafes, Bäckereien u.ä. in Zukunft nur noch sieben statt 19 Prozent.
  • Das Kindergeld steigt um vier Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben – auf 6.828 Euro. Zusammen mit dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsfreibetrag ergibt sich für Eltern ein Gesamt-Steuerfreibetrag von 9.756 Euro.
  • Zum 1. Januar wurde der Wehrdienst neu geregelt: Damit werden alle Männer, die 2026 volljährig werden, verpflichtet, einen Online-Fragebogen auszufüllen und dort ihre persönlichen Daten, ihre Verfügbarkeiten und Bildungsabschlüsse anzugeben. Frauen können das tun, müssen es aber nicht. Für alle Männer des Geburtsjahrgangs 2008 und jünger wird eine verpflichtende Musterung ab Juli 2027 eingeführt. Finden sich nicht genug Freiwillige für den sechs Monate dauernden Wehrdienst, behält sich die Bundesregierung vor, eine "Bedarfswehrpflicht" einzuführen, über die auch das Los entscheiden kann.
  • Ab Januar 2026 müssen Fahrgäste fürs Deutschlandticket tiefer in die Tasche greifen: Das Abo, das als 49-Euro-Ticket gestartet war, steigt von 58 auf 63 Euro. Hintergrund sind höhere Betriebskosten im Nahverkehr und die wachsende finanzielle Belastung der Länder.
  • Die Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Pflege- und Krankenversicherung bleiben zwar stabil, aber der Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen wird sich 2026 erhöhen: Nach Einschätzung des vdek wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz über drei Prozent liegen. Grund dafür ist unter anderem die Pflicht vieler Krankenkassen, ihre vorgeschriebenen Finanzreserven aufzufüllen. Die Höhe des Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse individuell fest.
  • Die Berechnung der Pendlerpauschale wird einfacher: Es wird nicht mehr zwischen Entfernungen bis 20 Kilometer und darüber unterschieden. In Zukunft können Pendler bei ihrer Steuererklärung einheitlich 38 Cent pro gefahrenen Kilometer ansetzen.
  • Der Mindestlohn steigt am 1. Januar auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Ab 1. Januar 2027 soll der Satz weiter auf 14,60 Euro angehoben werden. Dadurch wird auch die Minijob-Grenze angehoben, sie steigt auf 603 Euro im Monat. Azubis, deren 1. Lehrjahr 2026 beginnt, haben Anspruch auf mindestens 724 Euro Bruttolohn.
  • Der Einkommenssteuer-Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf 12.348 Euro pro Person. In der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung werden die Beitragsbemessungsgrenzen nach oben verschoben: In der Krankenversicherung liegt sie künftig bei 69.750 Euro im Jahr (5.812,50 Euro im Monat), in der Pflegeversicherung gilt derselbe Wert. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt bei 77.400 Euro im Jahr (6.450 Euro im Monat). In der Rentenversicherung steigt die Grenze auf 8.450 Euro pro Monat, also bei 101.400 Euro.
  • Agrardiesel wird wieder subventioniert: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können sich ab 2026 wieder 21,48 Cent pro Liter Diesel von der Energiesteuer zurückerstatten lassen.
  • Steuerbescheide werden ab sofort nur noch digital bereitgestellt. Sobald das Finanzamt die Steuererklärung bearbeitet hat, kann das Dokument direkt über „Mein Elster“ abgerufen werden. Vier Tage nach Bereitstellung beginnt die einmonatige Einspruchsfrist. Also unbedingt regelmäßig Postfach kontrollieren! Wer weiter die Papierform wünscht, muss aktiv im Elster-Portal der „Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe“ widersprechen. Menschen ohne Internet können die Härtefallregelung geltend machen.
  • Wer einen Führerschein hat, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar gegen das moderne Scheckkartenformat umtauschen. Wer danach noch mit dem alten „Lappen“ fährt, dem droht ein Verwarngeld von rund zehn Euro. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig und kostet etwa 25 Euro.
  • Am 1. Januar wird die Arztauskunft Niedersachsen im Internet auf den Patientenservice 116117 (https://arztsuche.116117.de/) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung umziehen. Dort findet man Ärzte in der Nähe des eigenen Wohnortes, Öffnungszeiten und Standorte der Praxen mit Bereitschaftsdienst. Über das Patienten-Navi kann man Beschwerden selbst einschätzen und falls nötig gleich einen Termin bei einem Arzt oder Psychotherapeuten buchen. Es gibt auch die 116117-App zum Patientenservice.
  • Das Widerrufsrecht bei Onlineverträgen wird vereinfacht. Über einen Button kann man Onlinekäufe wieder rückgängig machen. Dadurch bekommen Verbraucher mehr Schutz und Sicherheit bei Käufen im Internet.
  • Oft fragen sich die Nutzer von Inhalten im Internet, ob Texte und Bilder mithilfe von künstlicher Intelligenz entstanden sind. Ab 2. August müssen Anbieter und Betreiber KI-generierte Inhalte innerhalb der EU kennzeichnen.
  • In Zukunft gibt es ein Recht auf Reparatur, das mehr Nachhaltigkeit bringen soll. Hersteller müssen bestimmte Produkte reparierbar machen und Ersatzteile vorhalten. Die entsprechende EU-Vorgabe muss bis Juli 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden.
  • Teilzeitbeschäftigte sollen künftig von ihrem Arbeitgeber eine Prämie von 225 Euro pro dauerhaft aufgestockter Stunde, insgesamt bis zu 4.500 Euro, steuerfrei bekommen können. Dies soll für Teilzeitbeschäftigte einen Anreiz schaffen, ihre Beschäftigungszeit zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
  • Ab 1. Januar 2026 sollen Arbeitnehmer zur Rente bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können („Aktivrente“), ohne dass die gesetzliche Rente gekürzt wird. Außerdem gibt es im Juli 2026 eine Anhebung der Altersrente. Nach aktuellen Rechnungen wird die Erhöhung voraussichtlich bei 3,73 Prozent liegen. Der genaue Wert wird aber erst im Frühjahr festgelegt.
  • Ab 2026 gilt die zweite Stufe der Abgasnorm Euro 6e für alle neu zugelassenen Pkw, die strenger ist als die bisherige Euro-6-Version. Die Norm dient der genaueren Erfassung ultrafeiner Partikel bei Benzinmotoren. Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2030 zu verlängern. Eigentlich sollte sie am 31. Dezember 2025 auslaufen.
  • Im Sommer wird der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab der ersten Klasse eingeführt. Das heißt: Eltern können sich darauf verlassen, dass ihr Kind an fünf Tagen in der Woche für bis zu acht Stunden unterrichtet und betreut wird. Der Anspruch wird schrittweise bis zur 4. Klasse ausgebaut. Die Betreuung darf in den Ferien höchstens vier Wochen komplett geschlossen sein. Der Betreuungsanspruch kann auch von Horteinrichtungen erfüllt werden. Eltern müssen das Angebot nicht nutzen.
  • Die verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch wird schrittweise eingeführt: Ab März muss Schweinefleisch im Verkauf gekennzeichnet werden, was Verbrauchern mehr Klarheit über die Haltungsbedingungen geben soll. Unterschieden werden fünf Haltungsformen von "Stall"  über "Stall plus Platz", "Frischluftstall", "Auslauf/Weide" bis "Bio".
  • Ab dem 27. September gelten strengere Regelungen für Werbung mit Nachhaltigkeitsaussagen, damit Verbraucher nicht irregeführt werden.
Tarnfleck bald für alle? Mit dem neuen Jahr kommt ein neuer Wehrdienst | Foto: Adobe Stock/ U. J. Alexander
So sieht das ab März neue staatliche Tierhaltungssiegel aus | Foto: BMLEH
Das beliebte Deutschlandticket wird teurer | Foto: Adobe Stock/ Markus Mainka
Redakteur:

Gabriele Poepleu aus Seevetal

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